Elektromagnetische Felder (EMF) umgeben uns täglich – sowohl künstliche als auch natürliche. Künstliche EMF treten überall dort auf, wo eine Spannung anliegt oder Strom fließt. Unterschieden wird zwischen Gleichfeldern sowie nieder- und hochfrequenten Wechselfeldern. Obwohl Menschen Magnetfelder nicht wahrnehmen können, gehen von EMF in bestimmten Fällen Gesundheitsgefährdungen aus.
Wir sind privat und im Berufsalltag permanent von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern umgeben. In der Branche Glas und Keramik sind relevante elektromagnetische Felder vor allem in der direkten Umgebung von elektrischen Heizungen wie zum Beispiel an Glaswannen, beheizten Feedersystemen oder bei der elektrischen Nachbeheizung von Glas-Posten zu finden. Weitere Beispiele sind Mikrowellentrockner in der Porzellanindustrie oder Glasbeschichtungsanlagen (Bedampfung mit Metall, Sputteranlagen). Die Exposition der Beschäftigten an Büroarbeitsplätzen durch die dort vorhandenen Elektrogeräte wie Computer, Bildschirme und Ähnliches ist aufgrund der niedrigen Feldstärken zu vernachlässigen.
Gefährdungen und Grenzwerte
Laut Bundesamt für Strahlenschutz haben EM-Felder eine zu geringe Energie, um das menschliche Erbgut direkt zu schädigen. Allerdings können sie im Niederfrequenzbereich elektrische Felder und Ströme in unserem Körper erzeugen. Hochfrequente EM-Strahlung kann zudem menschliches Gewebe erwärmen. Ob ein EMF Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat, ist davon abhängig, ob und wie weit die Strahlung in den menschlichen Körper eindringen kann und ob sie dort absorbiert wird. Wird Strahlung absorbiert, kann sie zu einer Erwärmung des betroffenen Gewebes führen. Das wird am Beispiel der Funktionsweise einer Mikrowelle deutlich.
Sind Beschäftigte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern ausgesetzt, muss eine Betrachtung zur Exposition vorgenommen werden. Grundlage für eine solche Beurteilung sind vor allem die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder“ (kurz EMFV) und die dazugehörigen technischen Regeln (kurz TREMF). Zur Bewertung möglicher Gefährdungen durch elektromagnetische Felder hat sich in der betrieblichen Praxis die DGUV Regel 103-014 „Elektromagnetische Felder“ bewährt. Am einfachsten sind die Ermittlung und die Bewertung der Exposition anhand von Herstellerangaben sowie durch den Vergleich mit baugleichen Anlagen. Alternativ kommen analytische Berechnungen oder Messungen zur Anwendung. Basierend auf dieser Bewertung werden die Gefährdungen beurteilt und wenn nötig Maßnahmen abgeleitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Erhöhung der Körperkerntemperatur um mehr als 1,5 °C oder die lokale Erwärmung von Körperzellen zu verhindern. Augen und Ohren sind hier besonders empfindlich. Deren Temperatur darf nicht um mehr als 1 °C erhöht werden. Auf Basis medizinischer Daten wurden Feldgrößen (sogenannte „Grenzwerte“) abgeleitet, bei deren Einhaltung eine zu starke Erhöhung der Körpertemperatur auszuschließen ist (sogenannte „abgeleitete Werte“).
Schutzmaßnahmen
Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder finden sich in der EMFV sowie den TREMF und sind vom betrachteten Frequenzbereich abhängig. Zu den gängigen Maßnahmen gehört die Einhaltung von Abständen und Aufenthaltsdauern. Auch eine Begrenzung der Leistung oder eine Abschirmung der Strahlungsquelle kann eine geeignete Maßnahme darstellen. Dabei dürfen in Bereichen, in denen Beschäftigte Zutritt haben, die maximal zulässigen Feldstärken nicht überschritten werden. Um dies sicherzustellen, müssen die Expositionsbereiche festgelegt, die auftretenden elektromagnetischen Felder ermittelt und die Exposition der Beschäftigten beurteilt werden. Bereiche mit starken elektromagnetischen Feldern, wie sie beispielsweise durch starke Elektromagneten hervorgerufen werden, müssen entsprechend der Arbeitsstättenregel (ASR A1.3) gekennzeichnet werden. Der Zutritt ist zu regeln und zu beschränken.
Vulnerable Gruppen
Besondere Beachtung verdienen vulnerable Personengruppen wie die Trägerinnen und Träger von aktiven und passiven Implantaten. Insbesondere aktive Implantate (zum Beispiel Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Cochlea-Implantate) können von EMF beeinflusst werden. Hier muss immer eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Kritisch können unter anderem die EMF entlang der Kabel der eingangs erwähnten elektrischen Heizungen an Glaswannen sein. Diese verdienen vor allem dann besondere Beachtung, wenn sie in der Nähe von Verkehrswegen verlaufen. Beim Aufenthalt in Transformatorenräumen oder bei Arbeiten an Schaltschränken ist ein Überschreiten der Grenzwerte für die Implantate möglich. Funkgeräte, Schlagbohrmaschinen oder Dauermagnete dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zum Implantat zur Anwendung kommen.