Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist sehr daran gelegen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.glaskeramik.org.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

[V1a: Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.]

 

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen [vollständig / teilweise / nicht] vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Dokumente im PDF-Format auf der Website sind barrierefrei zugänglich oder als barrierefrei gekennzeichnet.
  • Alternativtexte für Bedienelemente oder Grafiken fehlen vereinzelt oder sind zum Teil nicht aussagekräftig genug formuliert.
  • Listen sind vereinzelt nicht mit einem Listenelement ausgezeichnet.
  • Das Suche-Feld weist eine nicht korrekte Beschriftung auf.
  • Die Lesereihenfolge für Screenreader- und Tastaturnutzer weicht für einzelne Inhalte von der visuellen Reihenfolge ab.
  • Der Kontrast von vereinzelten Bildern und Texten entspricht nicht immer der Mindestanforderung.
  • Bei Vergrößerung der Website auf 200% werden Texte und Bereiche des Navigationsmenüs abgeschnitten.
  • Bei mobiler Darstellung der Website sind Inhalte und die Navigation nicht ohne horizontales Scrollen nutzbar.
  • Das Bedienelement zum Stoppen und Starten der Animation auf der Startseite weist einen zu geringen Kontrast auf.
  • Einige Formularfelder auf der Website weisen einen zu geringen Kontrast mit den angrenzenden Farben auf.
  • Das Öffnen und Schließen der Navigation mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung funktioniert nicht einwandfrei.
  • Der Button zum Pausieren der Animation auf der Startseite kann nicht mit der Tastatur bedient werden.
  • Einzelne Bereiche der Website weisen nicht die nach Stand der Technik korrekte HTML-Auszeichnung auf.
  • Auf der Website existieren vereinzelt Bereiche die durch einen nicht vorhandenen Tastaturfokus die Navigation mittels Tastatur erschwert.
  • Einzelne Überschriften auf der Website sind nicht aussagekräftig genug formuliert.
  • Nicht alle anderssprachigen Wörter auf der Website weisen die korrekte HTML-Auszeichnung auf.
  • Nicht alle Funktionen der Website weisen die korrekte HTML-Auszeichnung auf.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 10.07.2021 erstellt.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse: barrierefreiheit@vbg.de.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Ressort Informationstechnologie – Usability
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de .

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de .