Überall dort, wo Gabelstapler und andere Flurförderzeuge unterwegs sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen lassen sich Unfälle vermeiden.
Das Anfahren von Personen gehört zu den häufigsten Unfällen beim Betreiben von Flurförderzeugen. Insbesondere bei der Nutzung von Gabelstaplern kommt es nicht selten zu schweren und tödlichen Unfällen. Falsches Verhalten, unangemessene Geschwindigkeit, Fahrlässigkeit oder das Zusammentreffen ungünstiger Umstände gefährden Personen in der Nähe des Flurförderzeugs, aber auch den Fahrer selbst. Allerdings muss dabei auch berücksichtigt werden, dass das Bedienpersonal beim Vorwärtsfahren durch Mast und Ladung oft nur eine eingeschränkte Sicht hat. Auch beim Rückwärtsfahren ist die Sicht nach hinten durch die eigene eingeschränkte Beweglichkeit beim Umdrehen auf dem Sitz stark behindert. Das ist eine Ursache dafür, dass sich zwei Drittel der Unfälle beim Rückwärtsfahren ereignen.
Zu den häufigsten Gefährdungen beim Gabelstapler-Einsatz auf dem Betriebsgelände zählen:
- Übersehen von Fußgängern durch den Transport von zu hoher und/oder zu breiter Ladung beim Vorwärtsfahren,
- Quetschen von Fußgängern durch das Gegengewicht beim plötzlichen Losfahren mit stark eingeschlagener Lenkung sowie
- Übersehen von Fußgängern beim Rückwärts(an)fahren ohne Blick in Fahrtrichtung.
Welche Maßnahmen sind angebracht?
Unfälle lassen sich in vielen Fällen mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen vermeiden. Es ist erforderlich, Gabelstapler regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen und die Bedienerinnen und Bediener regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisungen sollten insbesondere das betriebliche Unfallgeschehen thematisieren.
Technische Maßnahmen
- Gabelstapler mit Kamera-Monitor-Systemen (KMS) ausstatten, die eine zuverlässige und ausreichende Sicht des Bedieners in Fahrtrichtung ermöglichen, oder Warn- und Sensoriksysteme, die Dritte frühzeitig warnen (siehe Seiten 4–6).
- Flurförderzeugtyp wechseln, um eine bessere Sicht für das Bedienpersonal zu ermöglichen, zum Beispiel vom Gabelstapler zum Schubmaststapler
Organisatorische Maßnahmen
- Bedienpersonal von Gabelstaplern gründlich ausbilden; qualitätsgesicherte Ausbilder sind auf www.affz.de verzeichnet
- Ladungsgrößen und -formate anpassen, um ausreichende Sicht in Vorwärtsrichtung zu gewährleisten, beispielsweise nur eine Palette statt zwei Paletten übereinander transportieren
- Fußgänger- und Staplerverkehr bestmöglich voneinander trennen, zum Beispiel reine Stapler-Verkehrswege ausweisen
- in Betriebsanweisungen Abstands- und Halteregeln definieren, zum Beispiel Vorfahrtregeln und Regeln für die Kontaktaufnahme zwischen Fußgänger und Bediener festlegen
Personenbezogene Maßnahmen
- Bedienpersonal von Gabelstaplern intensiv und gezielt in bestimmten Verhaltensweisen bei den betrieblichen Aufgaben schulen. Das richtige Verhalten im Einzelfall nachhalten.
- Beschäftigte zu den Gefahren des Staplerbetriebs unterweisen. Verhaltensgrundsätze festlegen und trainieren.