Betriebsanweisungen – Bessere Übersichtlichkeit durch Digitalisierung

Vorbildliche Lösung: Bei der BOGESTRA stehen über 2.500 Betriebsanweisungen jetzt immer aktuell in digitaler Form zur Verfügung.

Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) mit 2.200 Beschäftigten ist ein Anbieter für Öffentlichen Personennahverkehr. An sieben Standorten stellt das Unternehmen seinen Beschäftigten mehr als 2.500 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zur Verfügung. Neben der fachlichen Aktualisierung bedeutete dies in der Vergangenheit einen erheblichen logistischen und finanziellen Aufwand für die Produktion, den Austausch und das Überprüfen der Betriebsanweisungen. 

In einem Projekt wurden sämtliche Betriebsanweisungen digitalisiert und Stationen mit Bildschirmen sowie Scannern an zentralen Plätzen in den Werkstätten und der Materialausgabe eingerichtet. 

Besonders praktisch: Um jeweils die aktuelle Betriebsanweisung auf dem Bildschirm zu sehen, muss bloß der auf dem Gefahrstoff angegebene Barcode an der Station eingescannt werden. Ist kein Barcode vorhanden, wird der Name des Gefahrstoffes oder dessen Materialnummer in den Touchscreen-Monitor eingegeben. Beschäftigte können so jederzeit schnell und einfach auf die aktuelle Betriebsanweisung zugreifen.

Da das Projekt gute Ergebnisse lieferte, wurden die digitalisierten Betriebsanweisungen im gesamten Betrieb umgesetzt. Denn die Vorteile für das Unternehmen liegen klar auf der Hand. Zukünftig entfallen:

  • organisationsbedingte Verlustzeiten zwischen Erstellung und Aushang,
  • Produktionskosten für Druck und Laminierung,
  • Kapazitätsbindung für den Aushang,
  • Zeitverluste für das Suchen der jeweiligen Betriebsanweisung,
  • unübersichtliche Aushänge in verschiedenen Höhen an den Werkstattwänden,
  • Brandlasten durch das Papier,
  • Kontrollen, ob Anweisungen noch aushängen und/oder lesbar sind.

Betriebsanweisungen sind verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln von Unternehmen an die Beschäftigten. Wenn die Ermittlung für die vorgesehenen Tätigkeiten ergeben hat, dass es sich bei den verwendeten Stoffen um Gefahrstoffe handelt, sind Betriebsanweisungen zu erstellen.

Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Unternehmer oder sein Beauftragter (Abteilungsleiter/Meister). Er sollte sich dabei zum Beispiel durch die Sicherheitsfachkraft, den Arbeitsmediziner beziehungsweise andere Gefahrstoffexperten, wie den Inverkehrbringer oder Hersteller des jeweiligen Arbeitsstoffs, beraten lassen. Fachkundige Unterstützung erhalten Unternehmen auch durch die Gefahrstoffexperten der VBG.

Der Inhalt von Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen muss der Gefährdungsbeurteilung und den darin beschriebenen Maßnahmen entsprechen. Ziel muss dabei sein, den Beschäftigten mitzuteilen, wie sie gefährdungsfrei mit dem Stoff, der Maschine oder dem Arbeitsmittel umgehen können. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen, Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen et cetera erfüllen nicht die Anforderungen an Betriebsanweisungen. In gedruckter Form oder per Internet erhältliche Betriebsanweisungen sind an den vorliegenden Arbeitsplatz oder die durchzuführende Tätigkeit anzupassen. Wichtig ist zudem die Forderung nach einer verständlichen Sprache. Fremdwörter oder unverständliche Passagen sind unbedingt zu vermeiden. Beschäftigte, die Teile der Betriebsanweisung nicht verstehen, werden die genannten Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit die Betriebsanweisungen von jedem Beschäftigten wahrgenommen werden, sollten sie optisch auffällig gestaltet sein. Üblicherweise sind die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe mit orangem Rahmen versehen. Sie sind Grundlage für die jährlich stattfindende mündliche Unterweisung. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Forderungen der Betriebsanweisung einzuhalten.

Die VBG stellt der Branche sogenannte Muster-
Betriebsanweisungen für die Bereiche Keramische Indus­trie, Glasindustrie sowie Werkstätten und andere Hilfsbereiche zur Verfügung. Diese Muster-Betriebsanweisungen enthalten stets eine Arbeitsplatzbeschreibung. Nur wenn der beschriebene Arbeitsplatz mit dem vorliegenden Arbeitsplatz vergleichbar ist, 
kann die Betriebsan-
weisung unverändert 
verwendet werden.

Die VBG stellt der Branche sogenannte Muster-Betriebsanweisungen für die Bereiche Keramische Indus­trie, Glasindustrie sowie Werkstätten und andere Hilfsbereiche zur Verfügung. Diese Muster-Betriebsanweisungen enthalten stets eine Arbeitsplatzbeschreibung. Nur wenn der beschriebene Arbeitsplatz mit dem vorliegenden Arbeitsplatz vergleichbar ist, kann die Betriebsanweisung unverändert
verwendet werden. 

2.500 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe – das entspricht rund 190 m2 Papier­fläche an Infor­mationen über Gefahren, Verhaltensregeln und Schutzmaß­nahmen zu den Themen Umgang mit Gefahrstoffen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung.

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