Beim Kranen von Flachglas ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. In vielen Fällen werden nicht geeignete oder keine Einrichtungen zur Ladungssicherung verwendet.
In einem Unternehmen wurden mit Glasspannhaltern gesicherte Isolierglaseinheiten auf einem A-Gestell gekrant. Da dieses ungleichmäßig beladen war, neigte sich die schwerere Seite beim Anheben nach unten. Der Glasspanner brach und die tonnenschwere Glasladung begrub den Kranführer unter sich.
Glasrückhalteeinrichtungen Verwenden
In vielen Isolierglasbetrieben werden die mit Glas beladenen Gestelle auf Unterwagen von der Herstellung zum Versand geschoben. Werden die beladenen Wagen bewegt, muss immer eine Sicherung der Ladung erfolgen. Für den manuellen, ebenerdigen Transport dienen dazu Glasspannhalter. Diese bieten auch bei Kurvenfahrten genügend großen Rückhalt, um das Glas sicher auf dem Gestell zu fixieren. Für den Transport durch Kranen sind sie jedoch ungeeignet, da sie für die dabei auftretenden Kräfte nicht ausgelegt sind. Die zum Krantransport verwendete Glasrückhaltesicherung muss so ausgeführt sein, dass die Kräfte durch Kippen, Aufschaukeln und Anstoßen sicher aufgenommen werden können.
Ein weiterer schwerer Arbeitsunfall ereignete sich in einem anderen Betrieb beim Kranen von Glaspaketen in Holzkisten. Diese waren im Block gelagert. Die Kippsicherung wurde zum Kranen gelöst. Als eine Holzkiste aus der Blockmitte heraus gekrant wurde, kam es zum Dominoeffekt – alle Kisten kippten um und verletzten dabei zwei Beschäftigte schwer.
Kippsicherung verwenden
Ist die bauliche Verankerung einer Kippsicherung im Boden nicht möglich, sollte ein Blocklager für den Versand organisatorisch so angelegt werden, dass nie Kisten aus der Mitte heraus gekrant werden müssen. Ist dies nicht zu vermeiden, müssen die vor und hinter der zu kranenden Kiste stehenden Holzpakete mit einer Einzelkippsicherung gegen Umfallen gesichert werden.
Merkregeln für den Kranführer
- Verwenden Sie nur geprüfte und kranbare Gestelle.
- Beachten Sie das Scheibengewicht und die maximale Beladung, den maximalen Scheibenüberstand sowie die herstellerseitig vorgesehenen Anschlagpunkte.
- Nutzen Sie geeignete und sichere Anschlagmittel mit CE-Kennzeichen.
- Nutzen Sie die gleiche Glasrückhalteeinrichtung, die Sie auch zum Lkw- Transport auf der Straße einsetzen.
- Sorgen Sie für eine gleichmäßige Lastverteilung.
- Heben Sie die Last erst an, wenn sich Dritte außerhalb des Gefahrenbereichs befinden.
- Begeben auch Sie selbst sich während des Transports nicht in den Gefahrenbereich der Last.
- Heben Sie die Last langsam an und vermeiden Sie so ein Pendeln der Last.
Drei Fragen an den VBG-Arbeitsschutzexperten
Wer darf Krane führen?
Der Unternehmer darf damit nur volljährige, gesundheitlich geeignete, befähigte und zuverlässige Beschäftigte beauftragen. Diese müssen vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden.
Wie können Beschäftigte die Befähigung zum Kranführer erlangen?
Durch einen sogenannten Kranführerschein. Kranführerausbilder bieten dazu je nach Kranart mehrtägige Aus- und Fortbildungslehrgänge auf Basis des DGUV-Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ an.
Können Unternehmen Kranführer selbst ausbilden?
Ja, wenn ein qualifizierter Ausbilder vorhanden ist. Die VBG übernimmt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Teilnahme an Seminaren zur Qualifizierung zum Ausbilder von Kranführern bei anderen Berufsgenossenschaften.