Arbeiten im Freien – VBG fördert UV-Schutzkleidung mit Warnfunktion

Nicht nur in den Sommermonaten stellt die natürliche ultraviolette (UV-)Strahlung für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, eine Gefährdung dar. Die Einwirkung von UV-Strahlung lässt sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen nur unzureichend verringern. UV-Strahlung kann nicht nur Hitzekrankheiten und Sonnenbrände verursachen, sondern langfristig auch zu Hautkrebs oder Augenschäden führen.

Das betrifft auch Arbeiten im Schatten, denn durch Reflexionen und Lichtstreuungen können dort immer noch bis zu 50 Prozent der UV-Strahlung vorhanden sein. Aufgrund der genannten Risiken ist es sinnvoll, bei Arbeiten im Freien langärmelige UV-Schutz-Shirts zu tragen. Neben der Gefährdung durch UV-Strahlung ist entsprechend der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung hochsichtbare Warnkleidung in Bereichen mit innerbetrieblichem Verkehr zu tragen. Kopfbedeckungen oder Schutzhelme mit zusätzlicher Sonnenschutzausstattung sind eine wirksame Ergänzung, sofern technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind. Die VBG fördert seit diesem Jahr die Anschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen natürliche UV-Strahlung mit 40 Prozent der Investitionskosten im Rahmen des Prämienverfahrens für die Branche Glas und Keramik.

Die textilen UV-Schutzprodukte müssen eine CE-Kennzeichnung und einen UV-Schutzfaktor (UPF) von mindestens 50 aufweisen.

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