Bei vielen Instandhaltungsarbeiten in der keramischen und Glas-Industrie können Faserstäube freigesetzt werden, die krebserzeugendes Potenzial besitzen. Diese entstehen bei der mechanischen Be- und Verarbeitung von Hochtemperaturwollen. Die durch das Einatmen bestehende Gesundheitsgefahr wird in den Unternehmen oft unterschätzt.
Hochtemperaturwolle wird aufgrund ihrer hohen Hitzebeständigkeit hauptsächlich bei der Isolierung thermischer Prozesse eingesetzt. In der keramischen und Glas-Industrie wird sie typischerweise zum Auskleiden von Öfen, als Aufbaumaterial für Ofenwagen oder als Abdichtung verwendet. Der spezifische Temperaturbereich, in dem die Materialien eingesetzt werden können, hängt vom Fasermaterial ab. Typische Einsatztemperaturen können zwischen 900 °C und 1800 °C liegen.
WHO-Fasern
Die Fasern, aus denen die Hochtemperaturwollen bestehen, können ein krebserzeugendes Potenzial haben. Fasern, die länger als 5 µm sind, einen kleineren Durchmesser als 3 µm haben und ein Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von mehr als 3:1 aufweisen, können bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen und sich dort ablagern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 1986 diese Abmessungen für die sogenannten WHO-Fasern (alveolengängige Fasern), die als kritisch gelten, festgelegt.
Gesundheitsgefahren
Bei geringer mechanischer Belastung und im eingebauten Zustand werden in der Regel nur wenige Fasern aus Hochtemperaturwolle freigesetzt. Bei der Verarbeitung der Produkte, beispielsweise bei Instandhaltungsarbeiten oder anderen mechanischen Einflüssen, wie beim Ausbau des alten Fasermaterials, können höhere Faserkonzentrationen entstehen. Die Faserstäube der einzelnen Arten von Hochtemperaturwolle bergen unterschiedliche Gesundheitsrisiken. So sind beispielsweise Aluminiumsilikatfasern als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft. Solche Stoffe gehören zur Gefahrenklasse Karzinogenität und werden als solche speziell gekennzeichnet. WHO-Fasern aus polykristalliner Wolle (PCW-Wolle) bilden eine Ausnahme. Sie sind als krebserzeugend der Kategorie 2 eingestuft. Faserstäube aus Erdalkali-Silikat-Wolle (AES-Wolle) gelten nicht als krebserzeugend. Bei thermisch belasteten Aluminiumsilikatfasern und AES-Wolle ist durch Rekristallisierungsprozesse oberhalb von 900 °C mit dem Auftreten von silikogenem Staub in der Cristobalit-Modifikation zu rechnen. Dieser kann bei längerfristiger, wiederholter Einatmung feiner (alveolengängiger) Partikel eine chronische Staublungenerkrankung (Silikose) verursachen.
Bewertung der Exposition

Für Aluminiumsilikatfasern, die als krebserzeugend in Kategorie 1B eingestuft sind, gilt die in der TRGS 910 festgelegte Akzeptanz- (AK) und Toleranzkonzentration (TK). Das Risiko wird je nach Faserkonzentration in niedrig, mittel oder hoch eingeteilt (siehe auch Grafik unten). Den Risikobereichen werden in der TRGS 558 Expositionskategorien zugeordnet. Bei einer Faserkonzentration über 100.000 Fasern/m³ (TK) besteht ein hohes Risiko (Expositionskategorie 3). Liegen die Faserkonzentrationen zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration, ist mit einem mittleren Risiko zu rechnen (Expositionskategorie 2). Werden Arbeiten im Bereich mittleren oder hohen Risikos (Expositionskategorie 2 und 3) durchgeführt, müssen die Beschäftigten in ein Expositionsverzeichnis aufgenommen werden. Unterschreitet die Faserkonzentration 10.000 Fasern/m³ (AK), ist das Risiko niedrig (Expositionskategorie 1). Bei Tätigkeiten mit einer Faserexposition von weniger als 40 Stunden pro Jahr kann von einem geringen Risiko ausgegangen werden – unabhängig von der Faserkonzentration. Wenn Beschäftigte an mehr als 40 Tagen pro Jahr einer Exposition ausgesetzt sind und keine Messungen vorliegen, ist von einer Überschreitung der Toleranzkonzentration auszugehen.
Expositionshöhe ermitteln

Unternehmen sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Expositionshöhe zu ermitteln. Weitere Informationen zur Bewertung der Exposition liefert die VBG-Fachinformation „Handlungsanleitung für Tätigkeiten mit Aluminiumsilikatfasern in der Branche Glas und Keramik“. Arbeitsplatzmessungen zur regelmäßigen Kontrolle der Expositionshöhe müssen von Unternehmen selbst durchgeführt oder von einer geeigneten, beauftragten Messstelle vorgenommen werden. Auch der Messtechnische Dienst der VBG führt im Rahmen der Präventionsaufgaben Fasermessungen durch. Über die Messergebnisse erhalten die Betriebe kostenfrei einen Bericht, den Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen können. Weitere Messstellen sind im Internet in der Datenbank für akkreditierte Messstellen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und beim Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e. V. (BUA) zu finden.
Schutzmaßnahmen
Um die Gesundheit der Beschäftigten vor Faserstäuben, die bei der Bearbeitung der Hochtemperaturwollen entstehen, zu schützen, sind risikoangemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sind vor allem bei Expositionsszenarien (siehe Grafik) mit hoher Faserfreisetzung (Expositionskategorie 2 oder 3) umzusetzen. Arbeitsbereiche, in denen Fasermaterialien bearbeitet werden, sind räumlich abzutrennen, um die Belastung von Beschäftigten in anderen Bereichen zu minimieren. Der Zutritt ist auf befugte Personen zu beschränken. Wenn sich nicht verhindern lässt, dass Faserstäube freigesetzt werden, müssen diese an der Entstehungs- oder Austrittsstelle lüftungstechnisch vollständig erfasst und gefahrlos abgeführt werden. Bei mechanischer Bearbeitung können auch handgeführte Maschinen mit Erfassungseinrichtungen eingesetzt werden.
Verunreinigungen sicher entfernen

Verunreinigungen und Verschmutzungen dürfen nicht mit Druckluft abgeblasen oder trocken gekehrt werden. Sie sind sofort mit Industriestaubsaugern (Kategorie M), Mobilentstaubern, zentralen Absaugeinrichtungen oder durch Feuchtreinigung zu beseitigen. Es ist darauf zu achten, dass die Fasermaterialien nicht offen in Arbeitsbereichen gelagert werden. Abfälle, Reste und Verpackungen sind am Entstehungsort staubdicht zu verpacken, gegebenenfalls zu befeuchten, zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Transport sind geschlossene Behältnisse zu verwenden.
Bei besonders staubintensiven Tätigkeiten, beispielsweise bei Demontagearbeiten oder beim Zuschneiden und bei der mechanischen Bearbeitung mit schnell laufenden Werkzeugen, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten PSA zur Verfügung stellen. Bei diesen Arbeiten besteht eine Tragepflicht für Atemschutz. Geeignet sind Halbmasken mit P3-Filter oder partikelfiltrierende Halbmasken FFP3. Atemschutz mit Gebläseunterstützung oder Gebläsehelme sind empfehlenswert, da hier kein Atemwiderstand entsteht. Zusätzlich sind bei allen Arbeiten atmungsaktive Schutzanzüge (vorzugsweise Einwegschutzanzüge Typ 5 nach DIN EN ISO 13982) und Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe zu tragen, die nach der Benutzung in dicht verschließbaren Behältern zu sammeln und zu entsorgen sind. Informationen zum Einsatz der Handschuhe und zur Hautpflege nach der Arbeit sind im Handschuh- und Hautschutzplan zu finden.
Prävention lohnt sich!
Im Prämienkatalog für die Branche Glas und Keramik werden unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die folgenden Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der Investitionssumme von der VBG gefördert:
- Technische Maßnahmen zur Staubminderung: Anschaffung Scheuersaugmaschinen, handgeführte Maschinen mit Absaugvorrichtung, deren Entstauber sowie Vorabscheider für Entstauber,
- spezielle Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren: Teilnahme an qualitätsgesicherten Seminaren zur VDI-Richtlinie 2262 Blatt 3 und 4 zur Verbesserung der Arbeitsplatzlüftung in der Produktion sowie
- besondere persönliche Schutzausrüstung: Anschaffung von Gebläsehelmen oder -hauben.
Drei Fragen an den Experten
Was sind die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit Alleinarbeit?
Kommunikation und verlässliche Absprachen mit anderen. Sobald weitere Personen Ort und Dauer der Tätigkeit kennen, ist die Sicherheit bereits deutlich erhöht. Wichtig sind auch Informationen über den Weg dorthin und die Erreichbarkeit während des Einsatzes.
In welchen Fällen ist der Einsatz technischer Lösungen ratsam?
Angesichts der Vielzahl kostengünstiger Lösungen für das Handgelenk oder die Hosentasche ist deren Anwendung bereits bei geringen Risiken empfehlenswert: Denn ein Notfall kann auch ohne Unfall eintreten!
Welchen Tipp haben Sie zum Einsatz technischer Lösungen?
Auf jeden Fall muss vor der Verwendung geklärt sein, ob die Alarmierung und Ortung zuverlässig funktionieren. So kann zum Beispiel ein GPS-Signal in Gebäuden gestört sein. Dann wäre eine PNA mit zusätzlicher Funktionalität angebracht.












