Saubere Luft am Arbeitsplatz – Lüften als wichtiger Virenschutz

Mit den vorgegebenen Maßnahmen Abstand, Hygiene und Alltagsmasken (AHA) lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion reduzieren. Lüften (L) ist ein zusätzlicher wichtiger Baustein, um das Risiko einer Virusübertragung weiter zu senken. Insbesondere in diesem Winter muss es das Ziel sein, die Übertragungswege zu blockieren oder zumindest zu erschweren.

Lüften unter „Normalbedingungen“

Laut Robert-Koch-Institut kann der längere Aufenthalt in schlecht belüfteten Räumen das Infektionsrisiko durch möglicherweise mit Viren belastete Aerosole auch bei einem Abstand von mehr als zwei Metern erhöhen. Anders als die beim Husten oder Niesen ausgestoßenen Tröpfchen sinken diese winzigen Teilchen nicht schnell zu Boden, sondern schweben deutlich länger in der Luft.

Unabhängig von der Art des Arbeitsplatzes muss in Arbeitsräumen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Diese besitzt in der Regel Außenluftqualität und ist daher durch eine geeignete Lüftung sicherzustellen. Der CO₂-Gehalt kann als Marker für die Luftqualität verwendet werden. Wird durch Lüften die 1.000-ppm-Marke (parts per million) unterschritten, ist davon auszugehen, dass die Luftqualität akzeptabel ist. Durch verstärktes Lüften lässt sich die Konzentration von virenbelasteten Aerosolen in der Raumluft reduzieren. Dies ist insbesondere durch eine höhere Lüftungsfrequenz, durch längere Lüftungszeiten oder durch einen stärkeren Luftvolumenstrom möglich. 

Freie Lüftung

Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Diese muss vor Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ empfiehlt beispielsweise ein Lüftungsintervall für Büroräume von 60 Minuten und für Besprechungsräume von 20 Minuten. Diese Frequenz sollte in der Zeit der Epidemie möglichst erhöht werden, zum Beispiel für Büroräume alle 20 Minuten. Dabei sollte eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster erfolgen. Im Winter wird eine Lüftungsdauer von drei Minuten empfohlen. Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.

Freie Lüftung

Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Diese muss vor Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ empfiehlt beispielsweise ein Lüftungsintervall für Büroräume von 60 Minuten und für Besprechungsräume von 20 Minuten. Diese Frequenz sollte in der Zeit der Epidemie möglichst erhöht werden, zum Beispiel für Büroräume alle 20 Minuten. Dabei sollte eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster erfolgen. Im Winter wird eine Lüftungsdauer von drei Minuten empfohlen. Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben. 

Technische Lüftung

Eine weitere Möglichkeit, den Arbeitsplatz ausreichend mit Frischluft zu versorgen, sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Bei diesen gilt das Übertragungsrisiko von Coronaviren insgesamt als gering, sofern sie einen hohen Außenluftanteil zuführen und im Umluftbetrieb über geeignete Filter verfügen. Dies sind zum Beispiel Schwebstofffilter (HEPA-Filter der Klasse H13/H14). Der Umluftbetrieb von RLT-Anlagen, die nicht über eine geeignete Filtration verfügen, ist zu vermeiden. RLT-Anlagen sollen während der Betriebs- oder Arbeitszeiten nicht abgeschaltet werden, da dies zu einer Erhöhung der Virenkonzentration in der Raumluft führen kann.

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