SO-Schuhnorm – Neue Schutzklassen für Sicherheitsschuhe

Die europäische Norm EN  ISO  20345 bestimmt die Grund- und Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe. Danach sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die an Aufbau, Ergonomie, Form, verwendete Materialien, die Zehenschutzkappen und Sohlen, den Nässeschutz sowie die Rutschhemmung gestellt werden. Die bisherige Norm für Sicherheitsschuhe (EN  ISO  20345:2011) wurde durch die überarbeitete neue Norm EN  ISO  20345:2022 ersetzt. Durch die Anpassung entstanden neue Schutzklassen, um die Merkmale von Sicherheitsschuhen künftig stärker zu untergliedern.

Neue Schutzklassen

Schaubild mit den verschiedenen Zertifizierungen für Sicherheitsschuhe
EN ISO 20345:2022: Die zusätzlichen Anforderungen wurden von 12 auf 18 erhöht. Einige wurden entfernt und gehen nunmehr in die Basiszertifizierung ein, andere wurden hinzugefügt.

Die Anzahl der Sicherheitsklassen hat sich von SB–S5 auf SB–S7 erhöht. Es gibt neue Unterstufen und Bezeichnungen für den Durchtrittschutz. Wasserdichte Schuhe werden nun gesondert in S6 und S7 eingestuft.

Widerstand gegen Durchstich

Der Begriff „Durchtrittsicherheit“ zur Beschreibung von Sicherheitsschuhen wird zukünftig durch den Ausdruck „Widerstand gegen Durchstich“ ersetzt. Um zu verhindern, dass Nägel von unten durch die Schuhsohle eindringen, werden hierzu metallische oder nichtmetallische Einlagen verbaut. Für diese Art von Sicherheitsschuhen wurden außerdem neue Symbole zur Kennzeichnung hinzugefügt. In der neuen Norm wird nun klarer, aus welchem Material (P=Metall, PS/PL=Textil) der Schutz besteht und wie groß der Durchmesser des genormten Testnagels war (L=Large; 4,5 mm/S=Small; 3 mm).

Rutschsicherheit

Nach der Neufassung der Norm muss jeder getestete Schuh mindestens eine Basis-Rutsch­sicherheit auf Keramikfliesen mit Reinigungsmitteln mitbringen – diese wird jedoch nicht mehr explizit ausgezeichnet. Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit, SR (Slip Resistance) als zusätzliche Anforderung mit prüfen zu lassen. Dabei müssen die Sicherheitsschuhe künftig das neue Prüfverfahren (Prüfung der Rutschhemmung auf Keramikfliesen mit Glycerin) bestehen.

Kraftstoffbeständigkeit

Das Kennzeichen FO (Resistance to Fuel and Oil) als nun freiwillige Zusatzanforderung bezieht sich auf die Widerstandsfähigkeit der Schuh­sohle gegen Kohlenwasserstoffe (zum Beispiel Öle oder Benzin). Das war bisher für Sicherheitsschuhe nach der alten Norm Pflicht.

Wasserdichtheit und -aufnahme

Die Kennzeichnung WRU (Water Repellent Upper) für wasserabweisendes Obermaterial wurde durch die neue Kennzeichnung WPA (Water Penetration and Absorption) ersetzt. Die Wasserdichtheit wird mit dem Kürzel WR (­Water ­Resis­tance) gekennzeichnet. Wasserdichte Schuhe erkennt man jetzt an den zwei neuen Schutzklassen S6 und S7.

Zusatzanforderungen

Die Anzahl der Zusatzanforderungen wurde erhöht. Beispielsweise SC (Scuff Cap) für einen sehr abriebfesten Zehenbereich oder LG (Ladder Grip) für einen sehr guten Stand auf Leitern.

Die DGUV-Beispielliste soll eine Orientierung bei der Auswahl des Fußschutzes im Rahmen der gesetzlich geforderten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung geben. Die Beispiele ersetzen jedoch nicht die Gefährdungsbeurteilung.

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