Industrielle Verwender müssen nun eine risikobezogene Schulung zum sicheren Umgang absolvieren.
Diisocyanate sind in vielen Bereichen der Branche Glas und Keramik weitverbreitet. Bereits eine geringe Konzentration kann zu einer Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege führen. So können sie Asthma und Hauterkrankungen auslösen und somit zu berufsbedingten Atemwegserkrankungen führen.
CLP- und REACH-Verordnung
Seit Juli 2024 ist nun bereits die neue Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 430 in Kraft. Diese beschreibt die Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten.
Während die Kennzeichnung in der TRGS 430 von 2009 noch nach der Stoffrichtlinie erfolgte, wurde die aktuelle Version an die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) angepasst. Die aber wahrscheinlich wesentlichste Änderung betrifft die Beschränkung von Diisocyanaten nach der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
Verpflichtende Schulungen
Durch die Aufnahme in den Anhang der Verordnung werden gewerbliche und industrielle Verwender verpflichtet, eine risikobezogene Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich zu absolvieren, bevor sie eine Tätigkeit mit Stoffen oder Gemischen mit einem Diisocyanatgehalt ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent aufnehmen. Der Lieferant muss sicherstellen, „dass Schulungsinhalte beziehungsweise Schulungsmaterialien und Schulungen über die sichere Verwendung dem Anwender zur Verfügung gestellt werden“. Die Regelung gilt auch für Personen, die weisungsbefugt sind und die Handhabung oder Verwendung anweisen beziehungsweise überwachen, diese Aufgaben aber nicht selbst ausführen. Alle fünf Jahre muss eine solche Schulung wiederholt werden, wobei eine Kombination mit der jeweiligen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung möglich ist.
Expositionsleitwert
Um eine Exposition durch Isocyanate auch ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bestimmen zu können, wird ein Expositionsleitwert (ELW) festgelegt. Dieser ist ein Beurteilungswert für die Summenkonzentration aller reaktiven Isocyanat-Gruppen (-N=C=O, siehe auch Infokasten). Der Leitwert wird in NCO-Milligramm pro Kubikmeter angegeben. Als nationale Regelung wird der ELW mit 0,01 mg NCO/m³ festgelegt (vormals 0,018 mg NCO/m³). Hiermit entspricht er dem EU-Arbeitsplatzgrenzwert für Diisocyanate.
Zur Autorin
Nach langjähriger Tätigkeit für die VBG ist unsere geschätzte Kollegin im Januar 2025 in den Ruhestand getreten. Sie hat als Gefahrstoffexpertin die Präventionsfelder „Glas und Keramik“ sowie „Messtechnischer Dienst und Gefahrstoffe“ viele Jahre unterstützt und für „VBG-Spezial Glas & Keramik“ zahlreiche Artikel verfasst. Wir danken Frau Geyer für ihre wertvolle Arbeit und wünschen ihr für den Ruhestand alles Gute!
