KPZ-Portal der VBG – Arbeitsschutz in kleinen Branchenunternehmen

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten ist gesetzlich verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheits­technische Betreuung nachzuweisen. Kleine Unternehmen wünschen sich hierfür flexible Lösungen. Die kostenfreie Kompetenzzentren-Betreuung der VBG mit dem digitalen Kompetenzzentren-Portal (KPZ-Portal) hilft speziell kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die Vorgaben im Arbeitsschutz umzusetzen.

Grundlage für die Einführung von Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei der Erstellung stellen sich verschiedene Fragen, zum Beispiel: „Wie kann man die Beschäftigten vor Hauterkrankungen schützen?“ – „Wie lassen sich mechanische Gefährdungen bei der Verwendung von Anlagen und Geräten minimieren?“ – „Wie sieht ein ergonomischer Arbeitsplatz aus?“ Hierzu finden die KPZ-Nutzenden auf dem KPZ-Portal weitere Informationen und können bei Bedarf die Betriebsärztinnen und Betriebs­ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline kontaktieren. 

Selbstlernen online

Nach der Anmeldung der Unternehmerin oder des Unternehmers unter kpz-portal.vbg.de mit der VBG-Kundennummer und persönlichen ­Daten erfolgt online ein auf die Branche abgestimmtes Selbstlernen. 

PRAXIS-CHECK durchführen

Indem das Unternehmen den individuellen PRAXIS-CHECK bearbeitet, dokumentiert es die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz. Der PRAXIS-CHECK bietet eine praktische Anleitung zur Prüfung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Außerdem ent­hält er Vorschläge, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können. Die geforderte Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung kann im Portal durch fortlaufende Bearbeitung des ­PRAXIS-CHECKs erledigt werden.

KPZ-Hotline

Über die kostenfreie KPZ-Hotline stehen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Beratung bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die fachkundige Beratung und praxisorientierte Unterstützung per Telefon oder E-Mail sind für VBG-Mitgliedsunternehmen kostenfrei. 

Artikel teilen