Atemwegserkrankungen – COPD durch Quarzstaub

Der Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten hat empfohlen, chronisch obstruktive Bronchitis durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub am Arbeitsplatz in die BK-Liste aufzunehmen. Verdachtsfälle können schon jetzt „wie eine BK“ anerkannt werden, sofern die Bedingungen dafür vorliegen.

Für das Jahr 2022 gingen bei der VBG insgesamt 4.831 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ein. Darunter sind auch obstruktive Atemwegserkrankungen, die beispielsweise durch allergisierende Stoffe (BK 4301) oder durch Isocyanate (BK 1315) verursacht wurden. Künftig wird auch das Krankheitsbild der „chronisch obstruktiven Bronchitis (kurz COPD) durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub am Arbeitsplatz“ hinzukommen. Der „Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten“ hat gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Empfehlung ausgesprochen. Diese sieht vor, COPD durch Quarzstaubexposition in die BK-Liste aufzunehmen. Die dafür nötige Änderung der BK-Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden.

Prüfung der Verdachtsfälle

Doch schon jetzt kann insbesondere für Beschäftigte der Branche Glas und Keramik, die an COPD oder einem Emphysem erkrankt sind und an ihrem Arbeitsplatz über viele Jahre hinweg einer hohen Belastung durch Quarzstaub ausgesetzt waren, der Verdacht auf eine BK bei der VBG angezeigt werden. Auch wenn COPD derzeit noch nicht in der BK-Liste bezeichnet wurde, ist die Erkrankung beim Vorliegen der Voraussetzungen von der VBG bereits „wie eine BK“ anzuerkennen. Grundlage dafür ist Paragraf 9, Absatz 2, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Langjährige hohe Belastung

Voraussetzung für die Anerkennung als „­Wie-BK“ ist laut BMAS, dass entweder eine COPD oder ein Emphysem mit lungenfunk­tions­analytischen nachweisbaren Funktionseinschränkungen vor­liegt. Diese beiden Erkrankungen können, müssen aber nicht zusammen auftreten. Zudem muss eine Einwirkung mit einer „kumulativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren ­[(mg/m³) x Jahre] oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m³“ zugrunde liegen.

Schwerpunkt der Belastung

Die arbeitsbedingte Quarzstaubexposition entsteht durch das Einatmen alveolengängiger Staubpartikel (A-Staub), die Quarz, Cristobalit oder Tridymit enthalten. In der keramischen Industrie liegt der Schwerpunkt dieser Belastung bei der Gewinnung von Ton und Kaolin sowie bei den Aufbereitungsprozessen. Hierbei werden die meist im Tagebau gewonnenen Materia­lien zerkleinert, gemahlen, klassiert, gemischt oder abgesackt. Aber auch bei Produktionsschritten wie Formgebung, Putzen, Brand und Nachbearbeitung können erhebliche Einwirkungen von quarzhaltigem Staub vorliegen. Relevante Einwirkungen im Bereich der Glasindustrie finden sich bei der Gemengeherstellung, beim Einlegen des Gemenges in die Wanne oder den Hafenofen. Bei der mechanischen Be- und Nachbearbeitung des fertigen Glases liegen die Messwerte um eine Größenordnung unter dem Beurteilungsmaßstab für Quarz-A-Staub von 0,05 mg/m³. Der Grund: Nach dem Erstarren des Glases liegt Siliziumdioxid im amorphen Zustand vor.

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