In einem Unternehmen der grobkeramischen Industrie erlitt ein Beschäftigter schwere Verletzungen am Arm, als der Ärmel seiner Jacke von einem Förderband eingezogen wurde.
Ruhig und kontinuierlich bewegt sich das Schüttgut auf dem Förderband. Doch diese gleichmäßige Bewegung täuscht über die Gefahren dieser Anlagen hinweg. Das wurde einem Beschäftigten bei einem Kontrollgang zum Verhängnis, als er schnell mal unter das laufende Gurtband greifen wollte. Der Mitarbeiter hatte eine Anhäufung des transportierten Streuguts im Bereich der Umlenktrommel entdeckt. Er wollte diese ohne Stillsetzen der Bandanlage entfernen und griff mit der Hand in Richtung des Streuguts. Dabei wurde der Ärmel seiner Jacke an der Einzugsstelle der Umlenktrommel erfasst. Der Arm wurde eingezogen und der Mitarbeiter zog sich schwere Verletzungen zu. Zwei wesentliche Ursachen kamen bei diesem Unfall zusammen. Die Anlage wurde nicht stillgesetzt, wie es die Betriebsanweisung für Wartungs- und Reinigungsarbeiten vorsieht. Außerdem war das Schutzgitter, welches die Einzugsstellen in dem betroffenen Bereich der Förderanlage abdecken sollte, während vorangegangener Wartungsarbeiten demontiert und nicht wieder angebracht worden.
Einzugsstellen an Gurtförderern
Wie dieser Unfall zeigt, bestehen bei Gurtförderern insbesondere Verletzungsgefahren von Körperteilen in Einzugs- und Auflaufstellen. Einzugsstellen bestehen überall dort, wo Gurte auf Rollen auflaufen oder an Trommeln umgelenkt werden.
Die vielen Tragrollen sind dann zu sichern, wenn feste Bauteile, wie Aufgabetrichter oder Leitbleche, ein Ausweichen des Fördergurts um mindestens 50 Millimeter verhindern.
Schneller als vermutet
Die menschliche Reaktionszeit in einer solchen Unfallsituation liegt bei durchschnittlich einer halben Sekunde. Wenn ein Förderband mit einer Geschwindigkeit von einem Meter pro Sekunde läuft, hat es sich also bereits 50 Zentimeter weiterbewegt, bevor die Person reagiert. Erfasste Kleidungsstücke oder Gliedmaßen können somit nicht mehr zurückgezogen werden. Auch das Herumschlagen oder Einziehen von Werkzeugen kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Der Greifreflex führt dazu, dass Werkzeug, das in der Hand geführt wird, nicht rechtzeitig losgelassen werden kann.
Einzugsstellen sichern
Mit Blechen oder Gittern als Verkleidungen oder Verdeckungen kann der Eingriff in Einzugsstellen verhindert werden. Es muss auf Durchgriff und Einsehbarkeit (Maschenweite) sowie Umgreifen (Verdeckungsgröße) und Lösbarkeit (Werkzeugeinsatz) geachtet werden. Füllkörper können ebenso wirkungsvolle Schutzeinrichtungen sein. Die Füllstücke müssen die Einzugsstelle so verschließen, dass das Spaltmaß unter fünf Millimetern liegt. Füllstücke haben den Vorteil, dass sie eine gute Sicht und einfache Erreichbarkeit gewährleisten.
Zur Störungsbeseitigung oder für Instandhaltungsarbeiten müssen Schutzeinrichtungen gelegentlich entfernt werden. Der geschilderte Unfall hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Schutzeinrichtungen nach Durchführung der Arbeiten wieder montiert werden.
Drei Fragen an den Experten
Welche weiteren wichtigen Schutzeinrichtungen an Gurtförderern gibt es?
Im Notfall ist es wichtig, den Gurtförderer schnell stillsetzen zu können. Daher müssen die Anlagen mit Not-Halt-Einrichtungen ausgerüstet sein. Dabei haben sich Reißleinenschalter bewährt, mit denen das Stillsetzen über die gesamte Strecke der Anlage möglich ist. Weiterhin wird das Anlaufen unübersichtlicher Gurtförderer durch optische und/oder akustische Signale angekündigt. Nach dem Signal der Warneinrichtung läuft der Förderer erst deutlich verzögert an.
Müssen Gurtförderer regelmäßig geprüft werden?
Ja, für Stetigförderer hat sich eine mindestens jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person bewährt. Das Fachinformationsblatt „Gefahren und Schutzmaßnahmen an Bandförderern“ der VBG enthält dazu eine Checkliste und die Vorlage für einen Prüfnachweis.
Worauf ist bezüglich Instandhaltungsarbeiten noch zu achten?
Um Wartungs- und Reparaturarbeiten gefahrlos durchführen zu können, sind sichere Zugänge oder Standplätze erforderlich. Entsprechende Laufstege und Arbeitsbühnen sind bestenfalls schon bei der Planung von Anlagen zu berücksichtigen. Vor der Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten sind die Anlagen stillzusetzen und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Sorgen Sie dafür, dass nach Abschluss der Arbeiten Anlagen erst dann freigegeben werden, wenn Schutzeinrichtungen wieder angebracht und deren Funktion überprüft wurde.
