Gefahrstoffe – Sicherer Umgang mit Diisocyanaten

Seit dem 24. August dürfendiisocyanathaltige Produkte nur noch dann verwendet werden, wenn die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten eine ent­sprechende Schulung durchlaufen haben.

Diisocyanate sind in vielen Bereichen der keramischen und Glas-Industrie weit verbreitet. Man trifft auf sie in Form von Polyurethanen in der Isolierglasversiegelung, im Formenbau bei der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffschäumen und bei der Oberflächenbeschichtung, als Lacke, Kleb-, Isolier- und Dichtstoffe.

Bereits eine geringe Konzentration an Diisocyanaten kann zu einer Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege führen und somit Asthma und Hauterkrankungen auslösen. Deshalb wurde der Umgang mit Diisocyanaten in der EU-Verordnung 2020/1149 streng geregelt und Maßnahmen für eine sicherere Verwendung vorgeschrieben. Dies betrifft alle Produkte der gewerblichen und industriellen Verwendung, die Diisocyanate ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Auf dem Etikett der entsprechenden Produkte ist nun folgender Hinweis angebracht: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriel­len oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“

Das bedeutet: Von jetzt an dürfen nur noch diisocyanathaltige Produkte verwendet werden, wenn die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten eine entsprechende Schulung durchlaufen haben.

Schulungen im Betrieb

Viele Betriebe möchten diese Schulung selbst durchführen. Hier verlangt die Beschränkung, dass die Schulung von Experten und Expertinnen mit nachgewiesener Ausbildung auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz abgehalten wird. Das wäre zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine andere Person mit Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung. Die Fachkunde besteht bei einer entsprechenden Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder einer zeitnah ausgeübten entsprechenden beruflichen Tätigkeit sowie der Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Für Diisocyanate werden beispielsweise von den Herstellerverbänden spezielle Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fachkunde muss nicht in einer Person vereinigt sein. Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, besonders erfahrene Mitarbeitende und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt können und sollen sich ergänzen.

Die erfolgreiche Schulung der betroffenen Mitarbeitenden im Unternehmen ist durch einen Test oder ein Abschlussgespräch nachzuweisen und muss durch die Arbeitgebenden dokumentiert werden. Ein spezielles Zertifikat ist nicht erforderlich.

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