Gefährliche Arbeiten – Sicherheit auf Baustellen

Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt in der Planungs- und Ausführungsphase Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen. Sie wurde durch vorgenommene Änderungen an das europäische Recht angepasst. Das ist neu:

Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen von Massivbauelementen eingesetzt werden, gilt dies als „besonders gefährliche Arbeit “. Die bisherige Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht pro Element wurde abgeschafft. Unternehmen haben in Bezug auf die Ausführung besonders gefährlicher Arbeiten die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört unter anderem ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Dieser muss laufend fortgeschrieben und entsprechend der Sicherheitslage auf der Baustelle angepasst werden. Wichtig: Die Ermittlung der Gefährdungen im Rahmen des SiGe-Plans ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, zu der der Arbeitgeber darüber hinaus nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist.

Bei Baustellen, auf denen alle Beschäftigten für denselben Arbeitgeber tätig sind, wurde eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Damit soll gewährleistet werden, dass dem Arbeitgeber für seine Gefährdungsbeurteilung sämtliche Informationen über die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz relevanten Bedingungen auf der Baustelle vorliegen.

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