Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Blinde Bereiche von Laserscannern erkennen und verhindern

Eine Versicherte wurde zwischen einem autonomen Verfahrwagen und einer Übergabestation eingeklemmt und dabei schwer am Bein verletzt – der eingesetzte Sicherheitslaserscanner des Verfahrwagens hatte einen blinden Bereich.

An bewegten Maschinen gibt es eine Vielzahl von Gefahrstellen mit mechanischer Gefährdung. Um Quetschen und Scheren zwischen mobilen Transportwagen und fest stehenden Maschinen zu vermeiden, müssen die betreffenden Stellen durch Schutzeinrichtungen geschützt sein. In diesen Fällen kommen häufig berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) an den verfahrbaren Transportwagen in Betracht. Zu den BWS zählen unter anderem Laserscanner, Lichtvorhänge und -schranken. Aufgrund des nicht zu vermeidenden Nachlaufens der bewegten Transportmittel nach Auslösen der Schutzfunktion ist nach EN ISO 13857 ein entsprechender Sicherheitsabstand vorzusehen. 

Wie wichtig wirksame Schutzmaßnahmen sind, zeigt der folgende Unfall bei einem Behälterglashersteller. Dieser ereignete sich im Packbereich, wo Behälterglasstapel manuell mit Packzetteln bestückt wurden. Diese noch nicht verpackten Flaschenstapel wurden auf Paletten von dem autonom bewegten Transportwagen von den Übergabestationen abgeholt. Der Wagen hatte in Fahrtrichtung einen Laserscanner, welcher an der Außenkante der Transporteinrichtung angebracht war. Dieser sollte Hindernisse im Fußbereich erfassen und den Wagen rechtzeitig sicherheitsgerecht stoppen. Als der Verfahrwagen zur Palettenübergabe bereitstand, trat die Versicherte seitlich an die Übergaberollenbahn heran, um Etiketten aufzukleben. In diesen Bereich ragte auch die Außenkante des Verfahrwagens, der an der benachbarten Rollenbahn einen Glasstapel aufnahm. Nachdem der Wagen die Palette vollständig aufgenommen hatte, fuhr er los und quetschte den Unterschenkel der Mitarbeiterin zwischen der Fahrzeugkante und der Übergabestation ein. 

Wie konnte das passieren?

Bauartbedingt beginnt bei dem etwa 15 cm tiefen Laserscanner das Laserauge bei der Hälfte der Bautiefe bei circa 8 cm, sodass bei einem Abtastwinkel von 180° der dahinterliegende Bereich (ab einer Tiefe von 7 cm) bis zur Fahrzeugkante nicht überwacht werden konnte. Genau hier stand das rechte Bein der Mitarbeiterin. Unfallursächlich war der zu geringe Erfassungsbereich zwischen dem Auge des Laserscanners und der Kante des Transportwagens. 

Blinde Bereiche vermeiden

Zur Vermeidung solcher blinder Bereiche kann das Sichtfeld von Sicherheitslaserscannern durch folgende Maßnahmen erhöht werden:

  • Einbau des Sicherheitslaserscanners in eine Vertiefung, damit ein zur Fahrzeugkontur bündiges Schutzfeld entsteht
  • Ausfüllen des Spaltes zwischen Außenkante des Transportwagens und der optischen Achse des Laserscanners mit Material
  • Verwendung eines Laserscanners, dessen Scanwinkel größer ist als 180° 

Fragen an den VBG-Arbeitsschutzexperten

Wann sind berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) zu prüfen?

BWS sind Bestandteile von Arbeitsmitteln und fallen unter die BetrSichV. Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welches Arbeitsmittel wie oft, durch wen und worauf zu prüfen ist. Bei BWS hat sich eine jährliche Prüfung bewährt. Es wird nicht die Funktion der oft selbstüberwachenden Einrichtung geprüft, sondern die Applikation als Zusammenspiel der BWS mit anderen Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel mit dem Nachlauf der Maschine. 

Sind einstrahlige Licht­schranken noch zeitgemäß?

In der DIN EN ISO 13855 werden für Neuanlagen einstrahlige Sicherheitslichtschranken mit einer Einbauhöhe von 0,75 m über der Zugangsebene nur bei geringen Gefährdungen beschrieben. Hinsichtlich des Maschinenaltbestandes können die installierten Schutzeinrichtungen weiter genutzt werden. Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder wird die Schutzeinrichtung umgangen, müssen durch das Unternehmen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

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