Der innerbetriebliche Transport mit Flurförderzeugen (FFZ) birgt ein hohes Unfallrisiko. Wenn Personen von den Fahrzeugen angefahren werden, kommt es oft zu schweren oder tödlichen Verletzungen.
Beim Fahren eines Gabelstaplers hat die Person am Steuer oftmals keine freie Sicht auf den Bereich vor oder hinter dem FFZ. Nach vorn versperren Mast und Ladung oft den Blick. Etwa zwei Drittel der Unfälle mit Personen ereignen sich beim Rückwärtsfahren. Hier ist die Sicht für die Fahrenden oft aufgrund der eingeschränkten Beweglichkeit beim Umdrehen beeinträchtigt, sodass ein Schritt in die falsche Richtung schnell zur Kollision führen kann.
Einweisung für die Beladung
So erging es auch einem Lkw-Fahrer, der von seinem Speditionsunternehmen beauftragt worden war, Dämmstoffe zu transportieren. Bevor er auf das Werksgelände des Herstellers fuhr, erhielt der Fahrer eine Einweisung und es wurde zur Beladung ein Stellplatz zugewiesen. Direkt davor, auf dem benachbarten Stellplatz, befand sich ein weiteres Fahrzeug zur Beladung. Die Fahrer hatten zuvor die Anweisung erhalten, die Planen ihrer Lkws zu öffnen und sich während des Beladungsvorgangs – jeweils neben ihrem Fahrerhaus – innerhalb eines markierten Bereichs aufzuhalten.
Fahrtweg des Staplers
Im Versandbereich sind die Dämmstoffmaterialien im 90-Grad-Winkel zur Längsseite der zu beladenden Lkw angeordnet.
Der Stapler fährt zur Aufnahme der Dämmstoffe vorwärts in die Lagerreihen ein und fährt anschließend beladen rückwärts wieder heraus. Zum Einbringen der Ladung in den Lkw muss der Stapler im Bereich vor den Lagerreihen rangieren.
Sicherheitsbereich verlassen
Um die Planen an seinem Auflieger zu öffnen, verließ der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug. Der Fahrer des vor ihm stehenden Fahrzeugs war bereits fertig beladen und wollte seine Planen schließen. Diese hatten sich jedoch verklemmt. Um dem Vordermann zu helfen, trat der Fahrer des hinteren Lkw aus seinem markierten Aufenthaltsbereich heraus und blieb im Fahrbereich des Staplers stehen. Unglücklicherweise fuhr genau in diesem Moment der Stapler rückwärts aus der Lagerreihe. Der Staplerfahrer hatte den Lkw-Fahrer beim Losfahren noch im vorgesehenen Bereich stehen sehen. Kurz danach trat er jedoch in den Fahrbereich und wurde vom rückwärtsfahrenden Stapler erfasst. Durch den Zusammenstoß stürzte der Lkw-Fahrer und zog sich Verletzungen an der linken Körperhälfte zu.
Zwei Fragen an die Expertin
Wie können solche Unfälle zukünftig vermieden werden?
FFZ dürfen nur gefahren werden, wenn das Fahrpersonal ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird (DGUV Vorschrift 68, Paragraf 12). Reicht die direkte Sicht auf den Arbeitsbereich nicht aus, um Personen und Objekte sicher zu erkennen, sind nach dem TOP-Prinzip vorrangig technische Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Geeignete technische Maßnahmen sind unter anderem Kamera-Monitor-Systeme (KMS) sowie Warn- und Sensoriksysteme. Die Kombination mit organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen erhöhen das Schutzniveau.
Worauf muss das Unternehmen beim Einsatz von Staplern achten?
Das Bedienpersonal muss ausgebildet und beauftragt werden. Qualitätsgesicherte Ausbilder sind auf der Website www.affz.de verzeichnet. Zudem müssen die Ladungsgrößen und -formate für eine ausreichende Sicht angepasst werden. Darüber hinaus muss der Fußgänger- und Staplerverkehr bestmöglich voneinander getrennt werden. In Betriebsanweisungen sind Abstands- und Halteregeln zu definieren, zum Beispiel Vorfahrtregeln und Regeln für die Kontaktaufnahme zwischen Fußgänger und Bediener. Die Beschäftigten müssen zu den Gefahren des Staplerbetriebs unterwiesen werden. Verhaltensgrundsätze sind festzulegen und zu trainieren.