Mit der branchenspezifischen SARS-CoV-2-Handlungshilfe für die Branche Glas und Keramik stehen den Betrieben auch weiterhin zuverlässige Empfehlungen für den Schutz ihrer Beschäftigten zur Verfügung.
Aufgrund der damals sinkenden Corona-Infektionszahlen im Frühling wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus nicht verlängert. Die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind ebenfalls entfallen. Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffnet den Unternehmen nun deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Er entbindet sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben.
Da die Corona-Zahlen diesmal auch im Sommer vergleichsweise hoch sind, rät die VBG, sich auf weiter steigende Inzidenzen vorzubereiten. Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen, sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf rasch steigende Infektionszahlen reagieren zu können.