Gefahrstoffe – Risikobewertung mit Ampel-Modell

Im Dezember 2024 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Diese regelt umfassend den Schutz von Mensch und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird das aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) bekannte risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko. Dieses „Ampel-Prinzip“ soll Betriebe dabei unterstützen, bei der Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festzulegen.

Regelungen zu Asbest

Angepasst werden auch die Regelungen zu Asbest. Zum Beispiel die Tätigkeiten beim Fräsen eines Schlitzes in asbesthaltigem Putz für das Verlegen einer Elektroleitung, die bislang formal nicht zulässig waren, dürfen nun mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Veranlasser von Tätigkeiten mit Asbest wurden Mitwirkungs- und Informationspflichten eingeführt.

Expositionsverzeichnis

Neu für Unternehmen sind zum Beispiel die Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten, wenn bei der Arbeit im Betrieb Gefährdungen durch reproduktionstoxische – also frucht- und fruchtbarkeitsschädigende – Stoffe auftreten. Auch in diesen Fällen muss künftig ein Expositionsverzeichnis geführt werden. Die DGUV bietet den Betrieben zur Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) an.

Gefahrstoffvideos

Gefahrstoffe gibt es fast überall und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen sollten nicht unterschätzt werden. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat deshalb eine neue Videoreihe zu Gefahrstoffen in knapper und verständlicher Form auf der Website „Gefahrstoffvideos“ bereitgestellt. In einem der Videos fassen die Präventionsexpertin Antje Ermer und der Präventionsexperte Dr. Max Hanke-Roos die wesentlichen Neuheiten außerhalb des Asbestthemas knapp und übersichtlich zusammen. In dem circa 20-minütigen Beitrag erklären sie, welche Änderungen der Verordnung jetzt gelten, was sie bedeuten, welche Erleichterungen es gibt und was zum Schutz der Beschäftigten hinzugekommen ist.

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