Maschinensicherheit – Risiko: Verkettete Anlagen

In einem grobkeramischen Betrieb verstarb ein Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall. Dazu konnte es kommen, weil vor Ort Schutzbereiche von benachbarten Maschinen nicht klar voneinander getrennt waren.

Immer wieder kommt es an Maschinen zu schweren Unfällen, wenn bewegliche Teile nicht ausreichend gesichert sind. So war es auch bei einem Unternehmen der grobkeramischen Industrie. Hier ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall in einem Bereich zwischen zwei benachbarten Maschinen. Diese standen auf einem Podest in etwa zwei Meter Höhe und dienten dazu, gebrannte Ziegelsteine weiterzuverarbeiten. Eine der Anlagen war eine Schleifmaschine, die kleinste Abweichungen korrigierte. Anschließend legte eine Umsetz­einheit jeweils 300 Steine auf eine große Tafel. Riementriebe beförderten die tonnenschwere Fracht dann auf einem Transportschlitten weiter zu einer benachbarten Maschine. Diese verfüllte runde Hohlräume in den Steinen zu Wärmeschutzzwecken mit Isoliermaterial.

Blockierte Transportvorrichtung

Am Tag des Unfalls hatte sich die beladene Tafel auf ihrem Weg von einer Station zur anderen verkantet. Um sie wieder in die richtige Position zu bringen, verließ ein Mitarbeiter seinen Arbeitsort auf dem Maschinenpodest. Er ging nach unten, öffnete eine Gittertür und betrat den Sicherheitsbereich unterhalb der einen Maschine. Durch das Öffnen der Tür stand dieser Teil der Anlage nun still. Die verkantete Platte befand sich allerdings in einem anderen Bereich, der von dort aus nicht direkt erreichbar war. Der Mitarbeiter ging daher unter dem Podest durch eine Lücke zwischen einem Zaun und einem Stahlträger. Dahinter befand sich ein Förderband, das in niedriger Höhe über dem Boden verlief. In gebück­ter Haltung überquerte der Beschäftigte den Stetigförderer und gelangte dadurch in einen zweiten Sicherheitsbereich unter der anderen Maschine. Hier waren ringsherum alle Gittertüren geschlossen, sodass dieser Teil der Anlage weiterhin betriebsbereit war. Die beweglichen Teile standen nur aufgrund der verkanteten Tafel still (funktionaler Stillstand). Nachdem der Mitarbeiter diesen Fehler behoben hatte, setzten sich über ihm die Riementriebe sofort wieder in Bewegung. Da sich der Kopf des Beschäftigten auf Höhe des Transportschlittens befand, wurde er von der schweren Ziegelladung getroffen und erlitt dabei eine tödliche Quetschverletzung.

Lebensgefährliche Abkürzung

Im Zuge der Unfallanalyse stellte sich zunächst die Frage, warum der Mann den Stetigförderer überstiegen hatte. Hätte er auf der „richtigen“ Seite der Anlage die Gittertür geöffnet und diesen gesicherten Bereich nicht verlassen, wäre er keiner Gefahr ausgesetzt gewesen. Von seinem Arbeitsort auf dem Podest aus war der von ihm gewählte Weg jedoch der kürzere. Deshalb lag die Vermutung nahe, dass der Beschäftigte eine Abkürzung nutzen wollte. Zudem war unklar, ob der Mitarbeiter überhaupt wusste, dass das Förderband die Grenze zwischen zwei separaten Sicherheitsbereichen darstellte. Auch das ließ sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig klären, da der Beschäftigte noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlag.

Tipps vom Arbeitsschutz­experten

Eignet sich ein Förderband als Schutzeinrichtung für den Zugang zu einer Maschine?

Nach geltender Norm sind Hindernisse, die nicht mindestens einen Meter hoch sind, dafür ungeeignet, das Eindringen in einen Sicherheitsbereich zu verhindern. Das gilt auch für den Stetigförderer am Ort des Unfallgeschehens, denn dieser war nur 40 Zentimeter hoch.

Wie lassen sich Unfälle dieser Art vermeiden?

Gerade dann, wenn verschiedene Anlagen eine gemeinsame äußere Schutzeinrichtung haben, ist die Trennung der einzelnen Bereiche untereinander besonders wichtig. Das gilt nicht nur für die klar erkennbaren Strukturen auf dem Höhenniveau der Maschine, sondern auch unterhalb von Podesten oder in Kellern. Beschäftigte dürfen keine Möglichkeit haben, gefahrbringende Bewegungen zu erreichen, die durch das Durchschreiten der Zugangstür nicht sicher abgeschaltet wurden.

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