In einem Flachglasbetrieb kam es zu einem Unfall bei Demontagearbeiten an einer Ladegabel. Diese kippte von einem Lagergestell und verletzte dabei zwei Beschäftigte.
Immer wieder kommt es in der Branche Glas und Keramik zu Unfällen bei Demontagearbeiten. Ein Fall, der gerade noch einmal halbwegs glimpflich verlaufen ist, ereignete sich in einem Flachglasunternehmen. Hier sollten zwei Beschäftigte aus dem Bereich Instandhaltung eine Flachglasladegabel demontieren, um sie anschließend verschrotten zu können. Die Arbeitsaufgabe bestand darin, die Antriebsmotoren der oberen Halteklauen an der Ladegabel zu demontieren. Diese stand zum Zeitpunkt der Arbeiten auf einem Flachglaslagergestell.
Fehlende Gurtbefestigung
Für beide Beschäftigte war die Tätigkeit nicht neu, denn sie hatten diese bereits am Vortag bei einer anderen Ladegabel durchgeführt. Doch dabei gab es einen entscheidenden Unterschied: Die zweite Gabel, an der die Beschäftigten nun arbeiteten, war im Gegensatz zur ersten nicht mit einem Gurt am Lagergestell fixiert. Das fiel ihnen jedoch nicht auf, da sie ohne eine Sichtprüfung direkt mit der Arbeit begannen. Zur Demontage der Motoren war es erforderlich, zunächst die Halteklauen anzuheben. Dadurch sollte die Antriebskette gelockert werden. Als die Mitarbeiter die letzte Halteklaue lösten, kippte ihnen die Ladegabel unerwartet entgegen.
Glimpflich ausgegangen
Bei dem Unfall hatten die Beschäftigten allerdings „Glück im Unglück“, denn die Ladegabel fiel in diesem Fall nicht vollständig um. Stattdessen wurde sie auf halbem Weg durch benachbarte Lagergestelle gestoppt. Dadurch blieb den Mitarbeitern ein Freiraum, der sie vor schwerwiegenderen Verletzungen bewahrte. Als Unfallfolgen blieben eine Schürfwunde an der Stirn beziehungsweise eine Risswunde am Unterarm zurück.
Unterschätzte Gefahr
Die Hauptursache bei diesem Unfall war eindeutig die nicht ausreichend gesicherte Ladegabel. So wie in diesem Fall wird bei ähnlichen Tätigkeiten oft der Einfluss des zu demontierenden Teils auf die Gesamtstabilität unterschätzt. Wer etwas abschraubt, denkt meistens nicht darüber nach, dass sich dadurch die Gewichtsverteilung verändern kann. Fehlt auf der einen Seite etwas, verlagert sich der Gewichtsschwerpunkt auf die andere Seite. Dadurch kann die Konstruktion aus dem Gleichgewicht geraten und umstürzen – wenn sie nicht entsprechend gesichert ist.
Gefährdungen ermitteln
Grundsätzlich muss die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe immer damit beginnen, dass die Gefährdungen und Belastungen ermittelt werden. Daraus lassen sich dann Maßnahmen ableiten, um die Tätigkeit sicher auszuführen. Werden qualifizierte Beschäftigte mit nicht alltäglichen Tätigkeiten wie Demontagearbeiten beauftragt, müssen die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes selbstverständlich auch erfüllt werden. Die Gefährdungsbeurteilung kann für die spezielle Tätigkeit als „Last Minute Risk Analysis“ (LMRA) erfolgen. Hierbei müssen die Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeiten Fragen zu den anstehenden Aufgaben und potenziellen Gefährdungen in Form einer Checkliste beantworten.
Zwei Fragen an den Experten
„Last Minute Risk Analysis“, was genau ist das?
Die LMRA stellt eine kurze schematisierte Überprüfung des Arbeitsumfelds unmittelbar vor Arbeitsbeginn anhand einer Checkliste oder Checkkarte dar. Dabei wird systematisch und konsequent geprüft, ob alle Gefährdungen erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Eine deutsche Bezeichnung dafür wäre „Sicherheitscheck vor Ort“.
Wie sollte die Checkliste gestaltet sein?
Es muss möglich sein, alle Fragen einheitlich mit Ja oder Nein zu beantworten. Gearbeitet werden darf nur, wenn auch überall ein Ja steht. Bleibt ein Nein oder ein Leerfeld, ist vor Arbeitsaufnahme Rücksprache mit einer Führungskraft oder einer verantwortlichen Person erforderlich.


