Beim händischen Einsammeln von zerbrochener Ware im Bereich Sortierung einer Porzellanfabrik hat sich der Mitarbeiter mit einer Scherbe in den linken Daumen geschnitten. Die anfänglich harmlose Wunde fing kurze Zeit später an zu bluten. Mit Unterstützung durch den Ersthelfer wurde ein Pflaster aufgetragen und die Blutung sicher gestoppt.
Auch in Fällen wie diesen gilt: Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss dokumentiert werden – ganz egal, ob kleine Schnittwunde oder größere Verletzung. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis, dass sich eine Verletzung oder Erkrankung während der Arbeitszeit ereignet hat. Das könnte wichtig sein, falls Verschlimmerungen oder Spätfolgen der Verletzung, wie etwa die Entzündung einer Wunde, eintreten. Ferner stellen die Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen auch eine Informationsquelle dar, um nichtmeldepflichtige Arbeitsunfälle zu erfassen, zu untersuchen und auszuwerten. Dazu bietet es sich an, die Dokumentationen regelmäßig in der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) zu bewerten.
Meldeformulare unter Verschluss halten
Zur Dokumentation kann unter anderem der „Meldeblock“ nach DGUV Information 204-021 verwendet werden, der gemeinsam mit dem Erste-Hilfe-Material aufbewahrt wird. Die ausgefüllten Meldeformulare sollten dann an einem Ort gesammelt werden, auf den Unbefugte keinen Zugriff haben. Dazu sind geeignete Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel indem die ausgefüllten Meldeformulare unter Verschluss beim Ersthelfenden oder in einer verschlossenen Sammelbox aufbewahrt werden.
Für die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen konnten Betriebe bislang auch das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) nutzen. Bei dessen Anwendung wurden in der Vergangenheit jedoch zunehmend Bedenken bezüglich des Datenschutzes geäußert. Der DGUV-Fachbereich Erste Hilfe hat deshalb beschlossen, das Verbandbuch zurückzuziehen und folglich auch keinen Nachdruck mehr zu veranlassen. Restbestände bei den Mitgliedsunternehmen können allerdings aufgebraucht werden.
Elektronisches Verbandbuch
Die Dokumentation kann unter geeigneten Bedingungen auch elektronisch vorgenommen werden. Hierbei müssen die Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit vollumfänglich berücksichtigt werden. Beispielsweise kann ein „elektronisches Verbandbuch“ über das Intranet oder für den Außendienst über digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Ein Vorteil ist, dass die Daten in „Echtzeit“ geliefert werden können; auch die Auswertungen gestalten sich hier einfacher.