Urlaub, Krankheit, Auftragsspitzen. Dies sind nur einige der Anlässe, bei denen die Personaldecke im Betrieb durch Beschäftigte aus der Zeitarbeit verstärkt werden kann. Die neu überarbeitete DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ zeigt Verantwortlichen im Unternehmen, welche Punkte vor und während des Einsatzes der Zeitarbeitsbeschäftigten berücksichtigt werden müssen, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Die Schrift greift Themen wie Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Informationsfluss und Kommunikation sowie vieles mehr auf. Diese werden systematisch behandelt, von der Abstimmung der Einsatzbedingungen über Vorbereitung der Beschäftigten bis zur Durchführung der Einsätze. Betrachtet werden die Inhalte aus der Sicht der Einsatzbetriebe sowie der Zeitarbeitsunternehmen und mit klarer Darstellung der jeweiligen Zuständigkeit.
Abgerundet wird diese DGUV Regel durch Formulare, wie zum Beispiel die Arbeitsschutzvereinbarung, die arbeitsplatzbezogen zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb geschlossen wird.
Im Vergleich zur Ausgabe aus 2017 wurde die neue Fassung umfassend aktualisiert. Zudem fanden weitere Themen Einzug, die für den Einsatz von Zeitarbeitskräften relevant sind, zum Beispiel Anforderungen aus dem Mutterschutzgesetz oder der Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen.