Schwerwiegende Ereignisse melden

Die VBG bietet Betroffenen nach potenziell traumatischen Vorfällen Unterstützung.

Schwerwiegende Ereignisse bei der Arbeit, schwere Unfälle, Notfälle, Überfälle oder Gewaltvorkommnisse können kurzfristig, aber auch im späteren Verlauf zu psychischen Folgen und Beschwerden führen. Häufig werden diese übersehen, wenn körperlich keine Verletzungen entstanden sind oder keine Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Doch nicht nur direkt Betroffene können traumatisiert werden. Auch Ersthelfende oder Augenzeuginnen und Augenzeugen benötigen nach einem Notfall möglicherweise Hilfe.

UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE VBG

Es empfiehlt sich, schwerwiegende Ereignisse zu dokumentieren und die Personen zu identifizieren, die infolgedessen einen Unterstützungsbedarf haben oder entwickeln könnten. Die VBG bietet Betroffenen Unterstützung an. Dazu ist es wichtig, dass diese Vorfälle gemeldet werden. Für die Meldung potenziell traumatischer Ereignisse steht Arbeitgebern die Unfallanzeige oder eine formlose Meldung zur Verfügung.

VERPFLICHTENDE ANZEIGE

Eine Unfallanzeige ist immer dann verpflichtend, wenn Beschäftigte infolge eines Unfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Eine formlose Meldung ist sinnvoll, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Betroffenen psychosoziale Unterstützung nach einem Ereignis benötigen. Bei einer formlosen Meldung muss grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden.

Unabhängig von der Meldung des Arbeitgebers können sich die Versicherten bei Bedarf auch selbst an die VBG wenden.

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