Neue DGUV Information – Tritte und Leitern sicher verwenden

Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Absturzgefährdung unterschätzt. Im Rahmen der Gefährdungsbeur­teilung ist daher im Vorfeld zu prüfen, ob die Leiter ein geeignetes Arbeitsmittel zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist. Als Ergebnis wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festgestellt. Dann ist für die vorgesehene Tätigkeit die Nutzung eines anderen Arbeitsmittels, zum Beispiel einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüsts, zwingend angezeigt.

Die neue DGUV Information 208-016 gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und zur Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt.

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