Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Unterstützung durch die VBG

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit dem 1. Mai 2004 unabhängig von der Beschäftigtenzahl zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet (§ 167 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX).

Ein gut organisiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement nützt dem Unternehmen, weil es

  • qualifizierte Beschäftigte und damit wichtiges Wissen an das Unternehmen bindet,
  • die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und damit ihre Produktivität verbessert,
  • die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen erhöht,
  • dazu beiträgt, dass das Unternehmen als fairer und fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen wird, sowie
  • Krankenstand und Fehlzeiten verringert und dadurch Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einspart.

Die Fachleute der VBG unterstützen und beraten bei der Einführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

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