Lufttechnische Schutzmaßnahmen – Neue DGUV-Schriften zu Absauganlagen

Gib dem Staub keine Chance!

Mit Absauganlagen lassen sich Gefahrstoffe nur dann wirksam aus dem Arbeitsbereich entfernen, wenn ihre Auslegung unter genauer Betrachtung des Anwendungsfalls und der Randbedingungen erfolgt. Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig. Eine Hilfestellung bietet die neue DGUV Regel 109-002 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“, in der Anforderungen an Konzeption, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung erläutert werden. Die DGUV-Information 209-200 „Absauganlagen – Konzeption, Planung, Realisierung und Betrieb“ beschreibt detailliert bauliche Anforderungen an die Anlagen(komponenten) und deren technische Umsetzung, die Leistungskenngrößen von Absauganlagen sowie die Inhalte aussagefähiger Herstellerangebote. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wird zudem auf Wartung, Instandhaltung, wiederkehrende Prüfungen und Dokumentation der Anlagen eingegangen. Die DGUV-Information dient der Qualifizierung und Weiterbildung von Herstellern, Lieferanten, Planenden und Betreibern von Absauganlagen. Beide Schriften wurden im Fachbereich „Holz und Metall“ der DGUV erarbeitet.

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