Krebserzeugende Stoffe – Nachgehende Vorsorge

Krankheiten, die durch krebserzeugende Stoffe bedingt sind, treten teilweise erst Jahrzehnte nach der beruflichen Tätigkeit auf. Deshalb müssen Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch nach dem Beschäftigungsende die sogenannte „nachgehende Vorsorge“ anbieten. Das gilt unter anderem bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber:

  • silikogenem Staub,
  • asbestfaserhaltigem Staub,
  • Hochtemperaturwolle sowie
  • weiteren krebserzeugenden Stoffen, wie zum Beispiel Arsen, Nickelverbindungen, Cadmium.

Über das Meldeportal der DGUV können Personen zur nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge angemeldet werden (siehe Weblink).

Unternehmen, die nach der Gefahrstoffverordnung ein Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen über die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED der DGUV) führen, können die erfassten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge nutzen.

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