Viele Beschäftigte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in Innenräumen. Deshalb ist ein thermisch behagliches Raumklima wichtig für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ muss in umschlossenen Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ vorhanden sein. Zur Sicherung der Energieversorgung hat die Bundesregierung die in der ASR festgelegten Mindestwerte vorübergehend um ein Grad Celsius gesenkt. Ausnahmen gelten bei schweren körperlichen Tätigkeiten.
Nähere Informationen finden Sie in einer „Fachbereich AKTUELL“-Publikation des DGUV-Sachgebiets Innenraumklima.