Die DGUV Information 215-540 informiert darüber, wie sich an Industriearbeitsplätzen Behaglichkeit und eine hohe Luftqualität erreichen lassen.
In der Branche Glas und Keramik sind fast 150.000 Menschen beschäftigt – viele davon arbeiten in Industriehallen. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem gesundheitlich zuträglichen Klima und einer guten Luftqualität ab.
Was wird beschrieben?
In der DGUV Information 215-540 „Klima in Industriehallen“ werden Fragen zur thermischen Behaglichkeit, zu Lufttemperatur, -feuchte, -geschwindigkeit und -qualität sowie zur Lüftung beantwortet. Hierbei werden unterschiedliche Heiz- und Kühlsysteme mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt. Bei einer geplanten Ertüchtigung eines vorhandenen Systems oder bei einem (Neu-)Einbau eines Heiz- und Kühlsystems bietet die DGUV Information eine gute Übersicht, welches System für die jeweilige Halle infrage kommt. Auch sind etliche Hinweise zur Optimierung bestehender Systeme enthalten.
Thermische Behaglichkeit
Das Ziel von Heiz- und Kühlsystemen ist die Schaffung eines behaglichen Raumklimas. Ideal ist es, wenn die Heizung beziehungsweise Kühlung vom Menschen thermisch nicht wahrgenommen wird. Der Energieaustausch des Körpers mit seiner Umgebung ist dann im Gleichgewicht. Von „thermischer Behaglichkeit“ spricht man, wenn neben der angemessenen Temperatur auch die anderen Klimaparameter (Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte und Wärmestrahlung) mit dem menschlichen Körper in seiner Umgebung im Einklang sind.
Staub und Kondenswasser
Die häufig noch anzutreffenden Warmluftheizungen weisen zwar geringe Investitionskosten auf, können jedoch die thermische Behaglichkeit nur schwer gewährleisten. Der Grund: Lokal hohe Luftgeschwindigkeiten, die notwendig sind, um die warme Luft in der Halle zu verteilen. Dadurch wird Staub aufgewirbelt und Gefahrstoffabsaugungen werden beeinträchtigt. Bei Strahlungsheizsystemen entfallen diese negativen Auswirkungen, da diese nicht die Hallenluft als Wärmeträger nutzen. Deckenstrahlplatten können sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen verwendet werden. Im Kühlbetrieb besteht jedoch die Gefahr, dass sich Kondenswasser bildet. Außerdem sollten die Platten regelmäßig gereinigt werden, um Staubablagerungen zu entfernen. Bei Klimaanlagen und Klimageräten müssen neben technischen Prüfungen auch sogenannte Hygieneinspektionen regelmäßig durchgeführt werden. Insbesondere beim Neubau von Industriehallen sollte die Möglichkeit eines Flächenheiz- und Kühlsystems oder der Betonkernaktivierung in Betracht gezogen werden.
Gute Luftqualität
Neben dem Wärmeeintrag wird auch die Luftqualität in Industriehallen durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem die verwendeten Maschinen und Geräte, Produktionsprozesse und raumbedingte Verunreinigungen wie etwa Staub und Gerüche. Gefahrstoffe müssen an der Entstehungsstelle abgesaugt werden und dürfen nicht durch die Raumluft verteilt werden! Nutzen die Mitarbeiter die vorhandenen technischen Schutzmaßnahmen, tragen sie durch ihr Verhalten zu einer gesunden Atemluft bei.
Was wird nicht beschrieben?
Die DGUV Information 215-540 legt den Fokus vorrangig auf die Erreichung der Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrer Technischen Regeln. So gibt sie keine Antworten auf Fragen, bei denen es vorrangig um Kriterien der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung oder um verfahrenstechnische Prozesse geht. Zudem werden auch keine spezifischen Empfehlungen für Arbeitsräume gegeben, an die aus betriebstechnischen sowie hygienischen Gründen besondere Anforderungen an das Raumklima gestellt werden (beispielsweise Hitzearbeitsplätze oder Reinräume). Bei solchen Arbeitsplätzen lassen sich die prozesstechnisch erforderlichen Bedingungen nicht mit den allgemeingültigen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Einklang bringen. An diesen Arbeitsplätzen sind speziell angepasste Maßnahmen notwendig.