Arbeitsmedizinische Vorsorge – Neues Meldeportal für nachgehende Vorsorge

Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen 

ZED – die zentrale Expositionsdatenbank der DGUV

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer zur gesundheitlichen Für­sorge gegenüber den Beschäftigten verpflichtet. Auf der Grundlage verschiedener Gesetze und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt beziehungsweise die Fachärztin oder der Facharzt für Arbeitsmedizin mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt. Diese dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. 

Da durch krebserzeugende Stoffe bedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten teilweise erst Jahrzehnte nach der beruflichen Tätigkeit auftreten können, müssen Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer auch nach dem Beschäftigungsende die sogenannte nachgehende Vorsorge anbieten. Das gilt unter anderem bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber

  • silikogenem Staub,
  • asbestfaserhaltigem Staub,
  • Hochtemperaturwolle (zum Beispiel Aluminiumsilikatwolle),
  • weiteren krebserzeugenden Stoffen, wie zum Beispiel Arsen, Nickelverbindungen, Cadmium.
  • Über das Meldeportal „DGUV Vorsorge“ können VBG-Mitgliedsunternehmen diese nachgehende Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die VBG beziehungsweise die von ihnen beauftragten Organisationsdienste GVS (Gesundheitsvorsorge) oder ODIN (Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen) übertragen. Die Meldung in Papierform entfällt damit zukünftig.

Einen besonderen Bonus gibt es für Unternehmen, die nach der Gefahrstoffverordnung ein Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen über die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED der DGUV) führen. Sie können die erfassten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge bei der GVS und dem ODIN nutzen.

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