Arbeitsmedizin – Klare Leitplanken für Online-Dienstleistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung unter Berücksichtigung der Telemedizin

Für viele Tätigkeiten Beschäftigter ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung Voraussetzung, um in diesen Bereichen arbeiten zu können. Zunehmend bieten Dienstleistende an, arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsbeurteilungen ausschließlich online durchzuführen. Unabhängig davon, ob diese mit einer Untersuchung, einer Beratung oder einer anderen medizinischen Maßnahme auf digitalem Wege verbunden sind, müssen Anbietende die rechtlichen Anforderungen sowie die qualitätsgesicherten medizinischen Standards einhalten. Unternehmen sollten diese vor der Beauftragung der ärztlichen Leistungen prüfen. Denn ohne belastbare Untersuchungs- und Beratungsqualität drohen Rechts- und Sicherheitsrisiken im Personaleinsatz. Die VBG hat hierfür ein acht Punkte umfassendes Prüfraster entwickelt, das Unternehmen als Checkliste nutzen können:

  • Einzelfallprüfung: Ist die Online-Untersuchung/
    -Beratung im individuellen Einzelfall ärztlich vertretbar? Wurde die beschäftigte Person über die Besonderheiten der telemedizinischen Beratung aufgeklärt und hat dieser zugestimmt?
  • Fachkunde: Durchführung nur durch Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.
  • Branchenspezifische Kenntnisse: Kennt der beauftragte Arzt beziehungsweise die beauftragte Ärztin die Arbeitsplätze, Aufgaben und Gefährdungen?
  • Vollständige Befunderhebung: Lassen sich wesentliche klinische Eindrücke im Videoformat überhaupt sicher erheben (zum Beispiel Gangbild, Muskelkraft,
    Haut-/Schleimhautfarbe, Geruch)?
  • Validierte Verfahren: Werden fach­gesellschaftlich empfohlene, validierte (Online-)Verfahren genutzt?
  • Beratung gesichert: Erfolgt die wesentliche ärztliche Beratung durch arbeitsmedizinisch fachkundige Ärzte?
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Werden berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung formulierten technischen Mindeststandards zu Videosprechstunden eingehalten?
  • Abschlussbescheinigung: Liegt eine abschließende, vorbehaltsfreie Vorsorge-/Eignungsbescheinigung vor (nicht „vorläufig“/„ohne Gewähr“)?

Nur wenn die Online-Dienstleistungen rechts­sicher durchgeführt und dokumentiert werden, sind Sie auf der sicheren Seite. Bei Fragen beraten Sie gern die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der jeweiligen VBG-Bezirksverwaltung.

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