Arbeit und Inklusion – Barrierefrei gestaltete Arbeit

Damit eine Arbeitsstelle barrierefrei genutzt werden kann, wird zunächst das gesamte Arbeitssystem betrachtet. Das schließt den Platzbedarf vor Ort am Arbeitsplatz genauso ein wie die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Besprechungsraum, Kantine und Toilette. Gleiches gilt für Lichtschalter, Türen und Fenster am Arbeitsplatz sowie die barrierefreie Nutzbarkeit der verwendeten Arbeitsmittel. Um das sicherzustellen, wird bei Planung und Ausrüstung nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ vorgegangen. Das bedeutet, dass mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden müssen. Außerdem kommt das „Zwei-Kanal-Prinzip“ zum Tragen. Das besagt, dass bei der Nutzung eines Produkts eine geringe beziehungsweise nicht vorhandene Fähigkeit durch eine alternative Fähigkeit ersetzt wird – zum Beispiel eine Rampe zum Überwinden eines Höhenunterschieds. Weitere Erfolgsfaktoren für eine gelungene Inklusion sind: der Bewerbungsprozess, die Einarbeitung, erforderliche Hilfsmittel, die Einbeziehung der Kolleginnen und Kollegen sowie die klare Kommunikation untereinander.

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