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	<title>Sicherheit &amp; Recht Archive - VBG Spezial</title>
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	<description>Glas &#38; Keramik</description>
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	<title>Sicherheit &amp; Recht Archive - VBG Spezial</title>
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		<title>Maschinensicherheit – Die Maschinenverordnung kommt</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/maschinensicherheit-die-maschinenverordnung-kommt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 10:20:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/maschinensicherheit-die-maschinenverordnung-kommt/">Maschinensicherheit – Die Maschinenverordnung kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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			<p class="p1"><strong>Bereits vor zwei Jahren haben wir in unserer Ausgabe 02/2024 über die neue europäische Verordnung für Maschinen (EU) 2023/1230 informiert. Jetzt sind es nur noch wenige Monate, bis diese zum 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablöst.</strong></p>
<p class="p2">Mit Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung werden nun immaterielle Risiken, wie zum Beispiel Cyber-Security, erstmals Bestandteil der Maschinensicherheit. Das bedeutet: Maschinen müssen so gebaut sein, dass sie gegen digitale Angriffe und gegen Manipulation geschützt sind und ihre Sicherheitsfunktionen nicht ausgehebelt werden können. Die Risikobeurteilung der Hersteller muss also auch mögliche Hackerangriffe oder Sabotage einbeziehen. Besonders streng sind die Vorgaben in dieser Hinsicht, wenn die Sicherheitsfunktionen der Maschine auf künstlicher Intelligenz (KI-Anwendungen) beruhen.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Verantwortung breiter verteilt</span></h2>
<p class="p2">Generell wird die Verantwortung für die Sicherheit einer Maschine mit der neuen Verordnung nun deutlich breiter verteilt, und zwar entlang der gesamten Lieferkette. Der Hersteller trägt dabei die Hauptverantwortung für Konformität, Dokumentation und die CE-Kennzeichnung. Doch die Verantwortung liegt nun auch bei Importeuren und Händlern. Sie müssen prüfen, ob die von ihnen vertriebenen Maschinen den festgelegten Standards entsprechen. Außerdem sind sie verpflichtet, erkannte Produktrisiken den zuständigen Behörden zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen (Meldepflicht).</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Betreiber werden zum „Hersteller&#8220;</span></h2>
<p class="p2">Auch für die Betreibenden einer Maschine ändert sich künftig etwas Entscheidendes. Und zwar, wenn diese eine Maschine so umbauen, dass durch physische oder digitale Veränderungen eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht. Sind dadurch neue signifikante Schutzmaßnahmen nötig, ist das laut der neuen Verordnung eine „wesentliche Veränderung&#8220;. Dadurch werden die Betreibenden rechtlich gesehen zum „Hersteller&#8220; – und zwar mit allen Konsequenzen. So sind sie verpflichtet, eine komplett neue Risikobeurteilung, eine neue Dokumentation und eine neue Konformitätsbewertung durchzuführen, bevor sie das veränderte Produkt in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.</p>

		</div>
	</div>
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					<h3 class="mega-info-title" style="color: #000000; font-size: px; line-height: 1;">
						Weblinks					</h3>
					<div class="mega-info-desc" style="">
						<p class="p1"><i>DGUV-Test: FAQs zur EU-Maschinenverordnung<br />
</i><span class="s1"><a href="https://vbg-spezial.de/MVO"><i>https://vbg-spezial.de/MVO</i></a></span></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/maschinensicherheit-die-maschinenverordnung-kommt/">Maschinensicherheit – Die Maschinenverordnung kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Staubvideos – Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/neue-staubvideos-zehn-goldene-regeln-zur-staubbekaempfung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2026 16:20:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.glaskeramik.org/?p=6084</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/neue-staubvideos-zehn-goldene-regeln-zur-staubbekaempfung/">Neue Staubvideos – Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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			<p class="p1">Das neue VBG-Video „Gib dem Staub keine Chance!“ ist eine umfangreiche Praxishilfe und konzentriert sich auf die Staubbekämpfung am Arbeitsplatz. Die Gefahren durch das Einatmen von Stäuben sind bekannt. Jetzt gilt es, das Richtige zu machen! Das Video besteht aus „zehn goldenen Regeln zur Staubbekämpfung“, die der hierarchischen Reihenfolge von Schutzmaßnahmen folgen (Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen). Oberste Priorität hat hier die Vermeidung der Staubentstehung. Doch auch wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und modernste Technik zum Einsatz kommt, lässt sich Staub am Arbeitsplatz oft nicht komplett verhindern. Deshalb werden auch die regelmäßige Reinigung und Atemschutz im Video thematisiert.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Einfache und wirksame Maßnahmen</span></h2>
<p class="p2">Die zehn kurzen Videosequenzen stellen jeweils eine richtige und eine falsche Situation der Staubbekämpfung gegenüber. Ziel ist es, einfache und wirksame Staubschutzmaßnahmen zur Minimierung der Gesundheitsgefährdung aufzuzeigen. Dazu gehören Ersatzstoffe, staubarme Verfahren und Materialien oder auch Arbeiten im geschlossenen System. Um eine Ausbreitung von Stäuben zu vermeiden, ist es ganz besonders wichtig, diese unmittelbar an der Entstehungs- beziehungsweise Austrittsstelle zu erfassen und abzusaugen. Das jedoch stellt viele Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie vor große Herausforderungen. Dabei lässt sich anhand von einfachen Grundregeln und mit etwas technischem Sachverstand die Qualität einer Erfassungseinrichtung in Kombination mit der Absauganlage gut beurteilen.</p>
<p class="p2">Speziell zu diesem Thema hat die VBG ein weiteres Video produziert. Dies zeigt, wie sich mit neun grundlegenden Regeln die Absaugwirkung deutlich verbessern lässt. Wichtig ist dabei, dass diese Regeln in der Praxis nie für sich allein, sondern immer im Zusammenspiel anzuwenden sind. Denn jede Absaugaufgabe erfordert eine individuelle Lösung.</p>

		</div>
	</div>
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					<h3 class="mega-info-title" style="color: #000000; font-size: px; line-height: 1;">
						Weblink					</h3>
					<div class="mega-info-desc" style="">
						<p class="p1"><span class="s1"><em>Link zum Video und den zehn goldenen Regeln der Staubbekämpfung:</em><br />
</span><a href="https://www.vbg.de/cms/glas-und-keramik/staubpraevention"><span class="s1"><i>https://www.vbg.de/cms/glas-und-keramik/staubpraevention</i></span></a></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/neue-staubvideos-zehn-goldene-regeln-zur-staubbekaempfung/">Neue Staubvideos – Zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gefährdungsbeurteilung – GEDOKU mit KI-Unterstützung</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/gefaehrdungsbeurteilung-gedoku-mit-ki-unterstuetzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2025 19:51:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.glaskeramik.org/?p=6018</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/gefaehrdungsbeurteilung-gedoku-mit-ki-unterstuetzung/">Gefährdungsbeurteilung – GEDOKU mit KI-Unterstützung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p class="p1"><strong>Neue Funktionen der VBG-Software GEDOKU helfen, die Gefährdungsbeurteilung mit künstlicher Intelligenz noch einfacher und effizienter zu meistern.</strong></p>
<p class="p1">Mit der kostenfreien Software GEDOKU unterstützt die VBG Unternehmen bei der strukturierten Planung, Durchführung und Dokumentation einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung. GEDOKU bildet mögliche Gefährdungen im Betrieb ab und schlägt dazu passende Schutzmaßnahmen vor. Diese lassen sich individuell ergänzen oder anpassen. Es gibt branchenübergreifende Basiskataloge wie Arbeitsschutzorganisation oder Gefahrstoffe (neu). Für Betriebe aus den Bereichen Flachglas, Grob- und Feinkeramik stehen zusätzlich Branchenkataloge mit vorkonfektionierten Musterunternehmen zur Verfügung.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Bessere Suchergebnisse</span></h2>
<p class="p2"><span class="s2">Seit Oktober 2025 stehen in GEDOKU neue, KI-unterstützte Funktionen zur Verfügung. Dazu zählt unter anderem eine intelligente Suchfunktion. Diese schlägt jetzt Textbausteine aus den GEDOKU-­Katalogen von ähnlichen oder vergleichbaren Gefährdungen oder Schutzmaßnahmen vor. Dadurch wird die bisherige Schlagwortsuche erweitert und liefert so deutlich bessere Ergebnisse. </span></p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Passende Textvorschläge</span></h2>
<p class="p2">E<span class="s2">ine weitere KI-Funktion hilft dabei, die Gefährdungsbeurteilung auszuformulieren oder passende Textvorschläge für Gefährdungen und Maßnahmen zu generieren. Ein Large Language Model (LLM) erzeugt innerhalb von GEDOKU passende Texte. Grundlage dafür sind in erster Linie die bestehenden Kataloge sowie weite Teile des DGUV-Regelwerks und des entsprechenden staatlichen Rechts. Zu den generierten Texten liefert die KI auch die entsprechenden Quellenangaben. Das ist wichtig, denn im Gegensatz zu den VBG-Katalogtexten müssen Nutzerinnen und Nutzer die KI-Vorschläge auf Qualität und Richtigkeit prüfen. Schließlich kann künstliche Intelligenz zu inhaltlichen Abweichungen führen. </span></p>
<h2 class="p3"><span class="s1">KI-Nutzung aktivieren</span></h2>
<p class="p2">Um auf die neuen Funktionen zugreifen zu können, müssen Kunden sich zunächst für eine Cloud-basierte Nutzung anmelden und zudem die KI-Nutzung über einen Button aktivieren. Alternativ steht Unternehmen allerdings auch weiterhin die bisherige Download-Version von GEDOKU zur Verfügung, bei der die Daten auf dem lokalen Rechner gespeichert werden.</p>

		</div>
	</div>
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					<h3 class="mega-info-title" style="color: #000000; font-size: px; line-height: 1;">
						Weblink					</h3>
					<div class="mega-info-desc" style="">
						<p class="p1"><i>GEDOKU – Die VBG-Software zur Gefährdungsbeurteilung<br />
</i><a href="https://www.vbg.de/gedoku"><i>https://www.vbg.de/gedoku</i></a></p>
					</div>
									</div>
				<div class="clearfix"></div>
			</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Sicherer Kranbetrieb – Handlungshilfe bei der Auswahl von Lastaufnahmemitteln</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/sicherer-kranbetrieb-handlungshilfe-bei-der-auswahl-von-lastaufnahmemitteln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2025 19:49:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.glaskeramik.org/?p=6016</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/sicherer-kranbetrieb-handlungshilfe-bei-der-auswahl-von-lastaufnahmemitteln/">Sicherer Kranbetrieb – Handlungshilfe bei der Auswahl von Lastaufnahmemitteln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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		<div class="wpb_wrapper">
			<p class="p1">Beim Betrieb von Kranen müssen die Kranführenden darauf achten, dass sie die Last nicht über Personen hinwegführen. Insbesondere gilt dies beim Kranen von Lasten mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln.</p>
<p class="p2">Das neue „Fachbereich AKTUELL“ (FBHM-140 und -143) dient Arbeitgebenden als Handlungshilfe bei der Auswahl von Lastaufnahmemitteln. Grundlage für die Beurteilung ist die Unterscheidung nach den Wirkprinzipien in form- und kraftschlüssige Lastaufnahmemittel. Bei Formschluss wird die Last ohne zusätzlich wirkende Kraft über das Zusammenwirken der geometrisch abgestimmten Formen getragen, zum Beispiel C-Haken oder Traversen mit Lasthaken. Bei Kraftschluss werden die Last und das Lastaufnahmemittel durch Kräfte wie Magnet-, Saug- oder Reibungs- bzw. Klemmkräfte zusammengehalten, zum Beispiel Vakuumheber oder Hebeklemmen, Greifer und Zangen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">		
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					<h3 class="mega-info-title" style="color: #000000; font-size: px; line-height: 1;">
						Weblink					</h3>
					<div class="mega-info-desc" style="">
						<p class="p1"><i>„Fachbereich AKTUELL“ (FBHM-140 und -143) </i><i>„Wirkprinzipien von Lastaufnahmemitteln“<br />
</i><a href="https://vbg-spezial.de/FBHM-140">→<i> </i><i>htt</i><i>ps://</i><i></i></a><a href="https://vbg-spezial.de/FBHM-140"><i>publikationen.dguv.de </i></a><span class="s1">| Webcode: p112193</span></p>
					</div>
									</div>
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			</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Service-Angebot –  Gefahrstoffberatung für die Branche Glas und Keramik</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/service-angebot-gefahrstoffberatung-fuer-die-branche-glas-und-keramik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Oct 2025 19:45:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.glaskeramik.org/?p=6014</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/service-angebot-gefahrstoffberatung-fuer-die-branche-glas-und-keramik/">Service-Angebot –  Gefahrstoffberatung für die Branche Glas und Keramik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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		<div class="wpb_wrapper">
			<p class="p1"><strong>Das Präventionsfeld Gefahrstoffe bietet umfangreiche Hilfestellungen für Unternehmen an.</strong></p>
<p class="p1">Gefahrstoffe begegnen uns an vielen Stellen im Alltag und im Berufsleben. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig – ob in Reinigungs-, Desinfektions- oder Waschmitteln, in Farben und in Lacken. Doch bei der Anwendung stellt sich in vielen Fällen die Frage, wie Tätigkeiten mit diesen gefährlichen Stoffen sicher und gesund gelingen können. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und von Betriebsanweisungen wirft oft große Fragen auf und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind nicht eindeutig beschrieben. An wen können sich Unternehmen mit diesen Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe wenden?</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Individuelle Beratung</span></h2>
<p class="p2">Die VBG bietet ihren Mitgliedsunternehmen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen eine gezielte und kundenorientierte Beratung an. Die zuständige Aufsichtsperson ist erster Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.</p>
<p class="p2">Das Präventionsfeld Gefahrstoffe bietet darüber hinaus eine arbeitsplatzspezifische Beratung zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen an. Unternehmen erhalten Informationen und Auskünfte zu toxikologischen Fragestellungen, zu speziellen Schutzmaßnahmen, zur Auswahl von Ersatzstoffen (Substitutionsprüfung) sowie zu rechtlichen Anforderungen.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Expositionsermittlung</span></h2>
<figure id="attachment_6006" aria-describedby="caption-attachment-6006" style="width: 312px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-6006 size-full" src="https://www.glaskeramik.org/wp-content/uploads/2025/10/gk-exp.jpg" alt="" width="312" height="311" srcset="https://www.glaskeramik.org/wp-content/uploads/2025/10/gk-exp.jpg 312w, https://www.glaskeramik.org/wp-content/uploads/2025/10/gk-exp-300x300.jpg 300w, https://www.glaskeramik.org/wp-content/uploads/2025/10/gk-exp-150x150.jpg 150w" sizes="(max-width: 312px) 100vw, 312px" /><figcaption id="caption-attachment-6006" class="wp-caption-text">Dr. Lisa Wirtz unterstützt durch eine individuelle Beratung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. E-Mail: lisa.wirtz@vbg.de, Tel. 0931 7943-309</figcaption></figure>
<p class="p2"><span class="s2">Bei Fragen zu Gefährdungspotenzialen von Gefahrstoffen und zur Sicherheit an Arbeitsplätzen kann die Unterstützung durch die VBG auch die Ermittlung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen beinhalten. Nach einer individuellen Beratung können personenbezogene Messungen zu Gefahrstoffexpositionen in den Unternehmen durch den Messtechnischen Dienst der VBG durchgeführt werden. Die in den Messberichten zusammengefassten Messergebnisse dienen als Grundlage für die Empfehlung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe sind auf der Homepage der VBG und in VBG-Fachinformationen zu finden.<span class="Apple-converted-space"> </span>Unter <a href="http://www.vbg.de/seminare"><i>www.vbg.de/seminare </i></a><i>sind unter anderem auch Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte zu finden (Kürzel: STFMT, SIBGT).</i></span></p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">		
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									</div>
				<div class="mega-info-footer">
					<h3 class="mega-info-title" style="color: #000000; font-size: px; line-height: 1;">
						Weblinks					</h3>
					<div class="mega-info-desc" style="">
						<p class="p1"><i>VBG-Website</i> <i>„Arbeitsschutz im Umgang mit Gefahrstoffen“<br />
</i><span class="s1"><a href="https://vbg-spezial.de/Gefahrstoffe"><i>https://vbg-spezial.de/Gefahrstoffe</i></a></span></p>
<p class="p3"><i>VBG-Website „Muster-Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe“<br />
</i><a href="https://vbg-spezial.de/Betriebsanweisung"><i>https://vbg-spezial.de/Betriebsanweisung</i></a></p>
					</div>
									</div>
				<div class="clearfix"></div>
			</div>
		</a>

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<p>Der Beitrag <a href="https://www.glaskeramik.org/service-angebot-gefahrstoffberatung-fuer-die-branche-glas-und-keramik/">Service-Angebot –  Gefahrstoffberatung für die Branche Glas und Keramik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.glaskeramik.org">VBG Spezial</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Gefahrstoffverordnung – Herausforderung: Fach- und Sachkunde</title>
		<link>https://www.glaskeramik.org/gefahrstoffverordnung-herausforderung-fach-und-sachkunde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 18:03:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sicherheit & Recht]]></category>
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			<p class="p1"><strong>Wer ist „fachkundig“ oder „sachkundig“ im Umgang mit Gefahrstoffen? Diese Kriterien spielen unter anderem eine wichtige Rolle beim Umgang mit Asbest. Konkrete Begriffsbestimmungen und Präzisierungen finden sich in der neuen Gefahrstoffverordnung.</strong></p>
<p class="p1">Der Begriff Fachkunde wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in verschiedenen Zusammenhängen verwendet und sorgte bei den Anwendern immer wieder für Unklarheiten. Daher wurde er im Laufe der Zeit stetig angepasst und präzisiert. In der neuen GefStoffV finden sich die allgemeinen Definitio­nen für „Fachkunde“ und „Sachkunde“ in den Begriffsbestimmungen. Weitere Präzisierungen erfolgten zum Beispiel für die Fachkunde zu Asbest und Bioziden.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Wer ist „fachkundig“?</span></h2>
<p class="p4">Nach der neuen, allgemeinen Definition ist <i>fachkundig</i>, wer zur Ausübung einer in der GefStoffV bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen:</p>
<ul>
<li class="p5"><i>eine entsprechende Berufsausbildung oder </i></li>
<li class="p5"><i>eine entsprechende Berufserfahrung oder </i></li>
<li class="p5"><i>eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie </i></li>
<li class="p5"><i>die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. </i></li>
</ul>
<p class="p2"><span class="s1"><i>Sachkundig</i> ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat.</span></p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Gefährdungsbeurteilung</span></h2>
<p class="p4">Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist eine der in der GefStoffV genannte fachkundig durchzuführende Aufgabe. Die Voraussetzungen dafür erfüllen insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt. Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten unterschiedlich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Gefährdungsbeurteilung meist im Team durchgeführt wird. Die Beteiligten stammen dabei meistens aus verschiedenen Fachrichtungen und Bereichen. Die erforderlichen Kenntnisse im gefahrstoffspezifischen Arbeitsschutz können zum Beispiel in Fortbildungsmaßnahmen der VBG – wie den Seminaren „GST“ oder „STFMT“ – erworben werden.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Tätigkeiten mit Asbest</span></h2>
<p class="p2">Eine wichtige Rolle spielen die Fach- und Sachkunde auch bei Tätigkeiten mit Asbest. Vor einigen Jahren wurde festgestellt, dass auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF), die vor dem 31. Oktober 1993 eingebaut wurden, Asbest enthalten sein kann. Deshalb wurde die GefStoffV angepasst, um auch handwerksnahe Tätigkeiten bei Bauarbeiten im Bestand abzudecken.</p>
<p class="p2">Mit der neuen GefStoffV werden Tätigkeiten zur „funktionalen Instandhaltung“ baulicher Anlagen im Bereich geringer und mittlerer Risiken legalisiert. Das bedeutet, Arbeiten wie zum Beispiel das Fräsen eines Schlitzes in asbesthaltigem Putz zur Verlegung einer Elektroleitung, die bislang formal nicht zulässig waren, dürfen nun mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko gelten nach wie vor strenge Anforderungen. Sie dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Handwerksbetriebe oder betriebliche Instandhalter werden solche Arbeiten in der Regel nicht ausführen.</p>
<h2 class="p3"><span class="s1">Nötige Qualifikationen</span></h2>
<p class="p2"><span class="s1">Die Anforderungen an die Sachkunde sind abhängig von den im Betrieb zu erfüllenden Aufgaben und dem Risikobereich der auszuführenden Tätigkeiten. </span></p>
<p class="p2"><span class="s1">Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist wie bisher die Sachkunde für die aufsichtführende Person erforderlich, die während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend ist (17 Lehreinheiten für geringes und mittleres Risiko, 32 Lehreinheiten für hohes Risiko). Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftigten ausgeübt werden, die über Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde) verfügen. Diese Qualifikation der Beschäftigten kann durch einen Fortbildungskurs (zehn Lehr­einheiten) erworben werden. Da die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten neu eingeführt wird, gilt hierfür eine Übergangsfrist bis zum 5. Dezember 2027. </span></p>
<p class="p2"><span class="s1">Bei der Anwendung anerkannter emissions­armer Verfahren kann die erforderliche Qualifikation der aufsichtführenden Person durch die Teilnahme an einer spezifischen praxisbezogenen Fortbildungsmaßnahme im Umfang von zehn Lehreinheiten erworben werden. Eine Sachkunde ist in diesem Fall nicht erforderlich.</span></p>

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						<p class="p1"><em>Die VBG bietet für die Fachkunde ­Gefährdungsbeurteilung und für die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 Seminare an:</em><br />
<a href="https://vbg-spezial.de/Seminare-GefStoffV"><span class="s2"><i>https://vbg-spezial.de/Seminare-GefStoffV</i></span></a></p>
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